Haufe X360 Geräte

ERP-Faktencheckreihe

Unsere neue Reihe setzt sich mit den Bedenken und teilweise Vorurteilen zu einer ERP-Einführung auseinander. Sehr gern nehmen wir auch Ihre Themen auf – schreiben Sie uns! Unser Team freut sich auf Ihre Fragen.

Haufe X360 Geräte

Enterprise Ressource Planning oder kurz ERP ist der innovativ-klingende Anglizismus für ein Softwaresystem, welches ALLE relevanten Daten und Prozesse zur Steuerung eines Unternehmens zusammenführt. Dabei kann man sich das Ganze wie einen Kuchen vorstellen, bei dem z. B. Einkauf, Vertrieb, Kundenmanagement im CRM, Buchhaltung, Warenwirtschaft, Logistik etc. die Komponenten für das Gesamtergebnis – eine leckere Torte – sind.

Im Laufe des Wachstums sammeln sich verschiedene „Software-Zutaten“ in einem Unternehmen an. Schnittstellen, Zugriffe auf verschiedene Systeme und Rechteverwaltungen werden dann meist sehr aufwendig. Mit einem ERP-System müssen die Informationen und Daten nicht aus verschiedenen Programmen oder vielleicht sogar Excellisten zusammengesucht und kombiniert werden, sondern alle sind übersichtlich in einer fertigen Torte zu finden.

Wenn das ERP-System dann auch noch cloudbasiert ist, hat man von überall Zugriff auf die Daten. Bei Haufe X360 wird die Datensicherheit nach dem Bundesdatenschutzgesetz durch ein deutsches Hochsicherheitsrechenzentrum mit umfassenden Schutzvorkehrungen gegen Naturgewalten und Cyber-Angriffe in Frankfurt am Main gewährleistet. Dieses ist nach ISO-27001 und TÜV-zertifiziert und nutzt dieselbe Verschlüsselungsform, die auch für Banken verwendet wird (SSL-Technologie mit AES-Standard). So haben Entscheider sämtliche Daten, wie beispielweise die Warenbewegungen, die sich ständig verändern, live im Blick und können schnell agieren. Niemand muss sich bei wichtigen Aufgaben auf das Bauchgefühl verlassen, sondern kann datenbasiert die richtige Entscheidung treffen.

Informationen und Prozesse werden verständlich und user-zugeschnitten dargestellt. Die Produktion kann so effizient wie möglich gestaltet werden, weil die Laufzeiten von Maschinen, die benötigten Komponenten, die Arbeitszeiten von Angestellten und die jeweiligen Kosten alle im System zusammenfließen. Durch die Lagerfluktuation können zusätzlich Prognosen erstellt oder automatisch Bestellungen ausgelöst werden und im gleichen Maß werden Belege an die Kundschaft versandt und deren Verträge selbstständig vom System abgerechnet.

Die Transparenz kann auf externe Kunden und Partner erweitert werden – z. B. Supporttickets, Verträge, Warenbestände, Lieferketten. Das funktioniert für alle Beteiligten mit einer schnelleren Bearbeitungsdauer und höheren Zufriedenheit – spart also neben Zeit und Geld auch Nerven.

Ein ERP-System ist aber nicht nur auf die Erfassung und Vermittlung von Daten beschränkt. Mittels moderner Technologien wie künstlicher Intelligenz und der Vernetzung über die gesamte Supply Chain erleichtert es Arbeitsschritte, die effizient oder eigenständig von dem System übernommen werden können.

Fazit: Ein ERP-System hilft gerade auch mittelständischen Unternehmen dabei, die eigenen Ressourcen bestmöglich zu nutzen. Wobei je nach Branche und Größe ein Unternehmen natürlich spezifische Anforderungen hat und das ERP-System an diese angepasst werden kann.

Wie bei einem Kuchen gibt es ein Grundrezept, aber je nach Präferenz können einige Zutaten oder die Dekoration ersetzt, ergänzt oder weggelassen werden. Braucht man z. B. keine Glasur oder Füllung – dann werden diese auch nicht gekauft.

Diese flexible Anpassung an die eigenen Bedürfnisse spiegelt sich auch in den Kosten wider, denn entgegen der geläufigen Meinung muss ein ERP-System nicht teuer sein.

Wer mehr über ERP-Systeme wissen möchte oder vielleicht noch gar nicht genau weiß, was für sein Unternehmen sinnvoll ist, ist herzlich zu einer kostenfreien Beratung willkommen.

prem-tec digiTALK “Faktencheck lexoffice” am 11.08.2022 | 15:00 – 15:45 Uhr

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Wir stellen die Software für die Buchhaltung für Gründern, Startups, Freelancern, Handwerkern bis zu mittelständischen Unternehmern auf den Prüfstein und checken mit Ihnen gemeinsam Nutzen und Funktionen:

➡️ Warum ist lexoffice mehrfacher Testsieger 2022?
➡️ Was kann die Cloud-Lösung in Buchhaltung, Banking und Gehalt?
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Das sind nur einige Fragen, die wir in einem 45-Minuten Faktencheck online beantworten.

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Ihre Ansprechpartner

Hacker haben es auf E-Mail-Konten abgesehen

Wir bemerken derzeit ein erhöhtes Aufkommen von Spam- und Phishing-Attacken durch Hacker-Angriffe auf E-Mail-Postfächer.

Dabei werden reelle, vertrauenswürdige E-Mail-Accounts gehackt, um dann mit diesen Spam-E-Mails zu versenden. Da es sich dabei um legitime Konten handelt, ist es schwer für Empfänger und deren Sicherheitssysteme diese als Malware zu erkennen.

Mögliche Nachrichteninhalte könnten beispielsweise Benachrichtigungen zu Dateifreigaben sein. Der Empfänger soll dabei auf einen Downloadlink klicken, wodurch die Malware installiert wird.

Spam-Mail E-Mail Hacker

Auch gefälschte Zahlungsaufforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sind in diesem Zusammenhang aktuell im Umlauf. (weitere Informationen)

Aktuellste Informationen zu betrügerischen Phishing-Aktivitäten veröffentlicht außerdem die Verbraucherzentrale.

Sollten Sie verdächtige Mails erhalten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden!

Sie möchten Ihr Unternehmen schützen, indem Sie Ihre Mitarbeiter sensibilisieren? Gern vermitteln wir Ihnen die wichtigsten Grundlagen zum Thema Cybersecurity in unseren Schulungen. Sprechen Sie uns an!

Phishing-Mails im Namen von lexof­fice: Gefälschte Rech­nungs-E-Mails

In den letzten zwei Wochen kam es vermehrt zu gefälschten E-Mails im Namen von lexof­fice.

Dabei ging es den Betrü­gern darum, mit als Rechnung getarnten Spam-Mails die lexoffice-Logindaten abzugreifen. Um sich davor zu schützen, empfiehlt es sich, die Anmeldung in zwei Schritten zu akti­vieren.

Beispiele für Phishing-Mails:

Sie haben eine verdächtige Mail erhalten und sind sich unsicher? Bitte klicken Sie auf keine Links oder geben Ihre Logindaten ein. Bei Fragen dazu stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. [Zum Kontaktformular]

Quelle: lexoffice

BSI warnt vor Virenschutzprodukten des russischen Herstellers Kaspersky

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Am Dienstag hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky für alle Betriebssysteme gewarnt. Es wird empfohlen, auf Alternativen zurückzugreifen.

Begründet wird dieser Schritt damit, dass der Antivirenschutz, einschließlich der damit verbundenen Clouddienste, über umfangreiche Systemberechtigungen verfügt und im Rahmen von Aktualisierungen eine dauerhafte, verschlüsselte – nicht prüfbare Verbindung – zum Server des Herstellers unterhält. Aktuell bestehen Zweifel an der Zuverlässigkeit, dem Eigenschutz sowie der authentischen Handlungsfähigkeit des Herstellers. Das kriegerische Vorgehen Russlands sowie die ausgesprochenen Drohungen gegen die EU, die NATO und die Bundesrepublik Deutschland bergen ein großes Risiko für IT-Angriffe, die mit weitreichenden Konsequenzen verbunden sein können. So kann aktuell nicht ausgeschlossen werden, dass das Unternehmen gegen seinen Willen gezwungen wird, Systeme anzugreifen oder vertrauliche Daten weiterzugeben.

Unternehmen und andere Organisationen sollten den Austausch wesentlicher Bestandteile ihrer IT-Sicherheitsinfrastruktur sorgfältig planen und umsetzen. Würden IT-Sicherheitsprodukte und insbesondere Virenschutzsoftware ohne Vorbereitung vorzeitig abgeschaltet, wäre man Angriffen aus dem Internet möglicherweise schutzlos ausgeliefert.

Derzeit geht das BSI davon aus, dass Privatanwenderinnen und Privatanwender ohne wichtige Funktion in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft nicht im Fokus stehen. Sie können aber in einem erfolgreichen Angriffsfall auch Opfer von Kollateralauswirkungen werden.

Kunden, die hierzu Fragen und Anforderungen haben, können sich gern an Peter Weißflog oder Marcel Wendekamm wenden.

Quelle: BSI warnt vor dem Einsatz von Kaspersky-Virenschutzprodukten

Kritische Schwachstelle in log4j veröffentlicht

Vielleicht haben Sie es schon mitbekommen: In den letzten Tagen kursierte immer wieder das Wörtchen “Log4j” in den Medien – meistens in Kombination mit “gravierend”, “kritisch” oder “schwerwiegend”.

Was diese fünf Zeichen für Sie, Ihr Unternehmen und Ihre IT bedeuten, möchten wir Ihnen kurz mit diesem Beitrag erklären.

Bei Fragen dazu stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung,

INHALT
Log4j – Was ist das? Was bedeutet das für mein Unternehmen?
Was muss ich jetzt tun?
Unsicher? – Kostenlosen Beratungstermin buchen
Weitere Hinweise zur IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen

Log4j – Was ist das? Was bedeutet das für mein Unternehmen?

Log4j ist ein weltweit verbreiteter Software-Bestandteil, der mit der Programmiersprache Java erstellt wurde. Damit können Entwickler Fehlerzustände in Softwareprozessen in einer Bibliothek aufzeichnen, um sie besser nachzuvollziehen.

Durch die nun bekannt gewordene Sicherheitslücke in Log4j können Angreifer bösartigen Code auf verwundbaren Servern ausführen und großen Schaden anrichten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schätzt die Bedrohung als “extrem kritisch” ein.

Szenarien wie der Missbrauch von sensiblen Unternehmens- und Kundendaten wären ebenso denkbar wie der Angriff auf andere im Netzwerk befindliche Server.

Die detaillierten Informationen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) finden Sie hier.

Was muss ich jetzt tun?

Für Sie gibt es aktuell keine konkreten To-Dos: zumindest nicht, was Produkte von premium technologies angeht. Nach aktuellem Stand sind zum Beispiel Haufe X360, Amagno, Lexware, Microsoft365 und Reiner SCT Zeiterfassung nicht betroffen.

Wir behalten die Lage permanent im Auge und melden uns bei Ihnen, sollte Handlungsbedarf bestehen.

Das BSI verweist an dieser Stelle auch nochmals auf die Nutzung von UTM Firewalls für Unternehmensnetzwerke zur vorbeugenden Maßnahme. Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie uns gern schreiben.

Unsicher? – Kostenlosen Beratungstermin buchen

Sie sind sich unsicher über Ihren Status Quo oder benötigen eine individuelle Prüfung?

Über unser Online-Formular können Sie gern eine kostenfreie IT Security Beratung buchen, in der wir gemeinsam über Ihre konkreten Herausforderungen sprechen.

Weitere Hinweise zur IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert im Artikel 32 von allen Verantwortlichen den Einsatz von technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), mit denen ein Schutzniveau gewährleistet wird, das dem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen angemessen ist.

Nur was sind technische und organisatorische Maßnahmen im Detail, wie sollten diese eingesetzt werden und wie kann man prüfen, ob die Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO gewährleistet und ein angemessenes Schutzniveau erreicht ist?

Um Sie genau bei diesen Fragen zu unterstützen, haben wir mit unserer Datenschutz-Zeitung eine Best Practice Checkliste zusammengetragen, mit der auch Sie Ihr Schutzniveau prüfen und verbessern können. 

Die 3 Bereiche der IT-Sicherheit im Überblick – Haben Sie alles auf dem Schirm?

Aufgrund der aktuell vermehrt auftretenden Nachrichten (E-Mail, SMS, etc.) mit Schadsoftware, Hacking oder Phishing-Versuchen – nicht nur in Ihrem Unternehmen, sondern auch bei großen Service Anbietern – möchten wir unsere Leser auf einige Punkte hinweisen.

Bitte lesen Sie sich die Hinweise aufmerksam durch und prüfen Sie – soweit möglich – inwiefern diese bereits in Ihrem Unternehmen umgesetzt sind.

Können Sie nicht alles selbst beantworten oder möchten Sie den Schutz durch die genannten Maßnahmen erhöhen, können Sie uns jederzeit kontaktieren.

Die Liste ist keinesfalls abschließend und es müssen auch nicht alle Punkte auf Ihr Unternehmen zutreffen. Wir empfehlen grundsätzlich für alle Unternehmen ein „kleines“ IT Sicherheitsaudit, um zumindest vorhandene Maßnahmen zu prüfen und wichtige fehlende Maßnahmen planen zu können.

Die Maßnahmen in unserer Checkliste teilen sich in 3 Bereiche ein. Zur Erhöhung der IT-Sicherheit, müssen auch alle 3 miteinander kombiniert werden.

Beispiel: Der technische Schutz im Unternehmen kann ausgezeichnet sein inkl. eines guten Berechtigungssystems. Wenn jedoch ein Mitarbeiter das Passwort, welches er im Unternehmen nutzt, auch für einen beliebigen Onlineshop einsetzt und dieser gehackt wird, sinkt der Schutz durch Technik und Organisation erheblich.

Mit diesem Blog-Beitrag bieten wir Ihnen eine einfach Checkliste, welche Sie Ihren Mitarbeitern und Kollegen im Unternehmen zukommen lassen können. Diese enthält eine Reihe von grundlegenden Hinweisen zur IT-Sicherheit.

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Das sagen Lexware-Nutzer

„Dank Lexware habe ich eine ordentlich geführte Buchhaltung. Die Software ist übersichtlich und ich kann immer auf meine kompletten Auswertungen zurückgreifen. Kurz gesagt: Damit kann ich meinen Betrieb sauber und geregelt führen.“

Anton Lang, Lang Renovierungen

Unsicher, welche Variante die richtige ist? Verständlich bei dem Funktionsumfang bleiben keine Wünsche offen: Rechnungen, Angebote, Lagerverwaltung und Bestellwesen, Buchführung, Lohn und Gehaltsabrechnung, Management der Unternehmensdaten, Anlagenverwaltung, Reisekosten, Fehlzeitenverwaltung und vieles mehr.

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