Bei dem Thema IT-Sicherheit denken Sie wahrscheinlich als erstes an Hacker und Viren, die sich Zugang zu Ihren Daten erschleichen und Chaos anrichten. Manchmal kommt das Unheil doch auch durch die Hintertür, dort wo Sie es nicht erwarten – zum Beispiel, wenn Sie einen Newsletter anbieten.
Viele Unternehmen bieten für ihre Kunden und Interessenten Newsletter an, um wichtige Informationen zu versenden und auf aktuelle Angebote aufmerksam zu machen. Die Kriterien für die Auswahl eines Newsletter-Service-Providers legt jedes Unternehmen individuell fest. Die geläufigsten Provider sind deutsch oder aus den USA. Natürlich gibt es unter den Anbietern Unterschiede und grundsätzlich sollte das Thema Datenschutz für jedes Unternehmen eine wichtige Rolle spielen. Und genau an diesem Punkt besteht eine Angriffsfläche.
Dieses Jahr waren einige Unternehmen von vermeintlichen Abmahnungen eines Rechtsanwalts betroffen, welcher Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche für seinen Mandanten geltend machen wollte. Es handelte sich vorrangig um die Nutzer des Newsletter-Services Mailchimp und klaviyo, beides Anbieter aus den USA. Der Mandant hat sich bei Newslettern mit diesen Providern angemeldet und einen Auskunftsantrag gestellt. Nachdem die Auskunft erfolgte und die Aussage vorlag, dass personenbezogene Daten in die USA übermittelt wurden, erfolgte die Abmahnung. Argumentiert wurde mit dem Vorwurf der Rechtswidrigkeit der Datenverarbeitung und den allgemeinen Ausführungen zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Drittlandsübermittlung. Aus rechtlicher Sicht ist jedoch diese Pauschalisierung der angebrachten Argumente nicht vertretbar und die Vorwürfe sind in dieser Form nicht zutreffend.
Die Abmahnungen haben einen drohenden Unterton, bestärkt durch hohe Summen an Bußgeldern und Schmerzensgeld, der Androhung einer Klage, wenn die Summen nicht außergerichtlich gezahlt werden, und der Androhung einer Meldung bei der Aufsichtsbehörde in Bezug auf eine Gewerbeuntersagung. Dieses gesamte Konzept schüchtert ein und verleitet sicher den ein oder anderen dazu, die geforderten Beträge zu zahlen – vorrangig deshalb, weil das Thema Datenschutz ein undurchdringlicher Dschungel an Regeln und Gesetzen zu sein scheint.
Die gute Nachricht: Sie müssen nicht zum Datenschutzexperten werden, um sich vor solchen vermeintlichen Abmahnungen zu schützen. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Sie umgehend zum Thema Datenschutz im Newsletterversand beraten und Ihre bisherigen Systeme auf Einhaltung der Verordnung prüfen. Ein Sicherheits-Scan für Ihre Website prüft die IT-Sicherheit auf Herz und Nieren, sodass Sie von allen Seiten bestens abgesichert sind.
Auch wenn das Thema Datenschutz unbeliebt und leidig ist: zögern Sie nicht, sich professionell beraten zu lassen. Damit können Sie sich auf der sicheren Seite wissen und geben Betrugsversuchen keine Chance!
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Datenschutz im Newsletterversand
Bei dem Thema IT-Sicherheit denken Sie wahrscheinlich als erstes an Hacker und Viren, die sich Zugang zu Ihren Daten erschleichen und Chaos anrichten. Manchmal kommt das Unheil doch auch durch die Hintertür, dort wo Sie es nicht erwarten – zum Beispiel, wenn Sie einen Newsletter anbieten.
Viele Unternehmen bieten für ihre Kunden und Interessenten Newsletter an, um wichtige Informationen zu versenden und auf aktuelle Angebote aufmerksam zu machen. Die Kriterien für die Auswahl eines Newsletter-Service-Providers legt jedes Unternehmen individuell fest. Die geläufigsten Provider sind deutsch oder aus den USA. Natürlich gibt es unter den Anbietern Unterschiede und grundsätzlich sollte das Thema Datenschutz für jedes Unternehmen eine wichtige Rolle spielen. Und genau an diesem Punkt besteht eine Angriffsfläche.
Dieses Jahr waren einige Unternehmen von vermeintlichen Abmahnungen eines Rechtsanwalts betroffen, welcher Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche für seinen Mandanten geltend machen wollte. Es handelte sich vorrangig um die Nutzer des Newsletter-Services Mailchimp und klaviyo, beides Anbieter aus den USA. Der Mandant hat sich bei Newslettern mit diesen Providern angemeldet und einen Auskunftsantrag gestellt. Nachdem die Auskunft erfolgte und die Aussage vorlag, dass personenbezogene Daten in die USA übermittelt wurden, erfolgte die Abmahnung. Argumentiert wurde mit dem Vorwurf der Rechtswidrigkeit der Datenverarbeitung und den allgemeinen Ausführungen zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Drittlandsübermittlung. Aus rechtlicher Sicht ist jedoch diese Pauschalisierung der angebrachten Argumente nicht vertretbar und die Vorwürfe sind in dieser Form nicht zutreffend.
Die Abmahnungen haben einen drohenden Unterton, bestärkt durch hohe Summen an Bußgeldern und Schmerzensgeld, der Androhung einer Klage, wenn die Summen nicht außergerichtlich gezahlt werden, und der Androhung einer Meldung bei der Aufsichtsbehörde in Bezug auf eine Gewerbeuntersagung.
Dieses gesamte Konzept schüchtert ein und verleitet sicher den ein oder anderen dazu, die geforderten Beträge zu zahlen – vorrangig deshalb, weil das Thema Datenschutz ein undurchdringlicher Dschungel an Regeln und Gesetzen zu sein scheint.
Die gute Nachricht: Sie müssen nicht zum Datenschutzexperten werden, um sich vor solchen vermeintlichen Abmahnungen zu schützen. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Sie umgehend zum Thema Datenschutz im Newsletterversand beraten und Ihre bisherigen Systeme auf Einhaltung der Verordnung prüfen. Ein Sicherheits-Scan für Ihre Website prüft die IT-Sicherheit auf Herz und Nieren, sodass Sie von allen Seiten bestens abgesichert sind.
Auch wenn das Thema Datenschutz unbeliebt und leidig ist: zögern Sie nicht, sich professionell beraten zu lassen. Damit können Sie sich auf der sicheren Seite wissen und geben Betrugsversuchen keine Chance!
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