Pflegeversicherung (PUEG): Entlastung von Arbeitnehmer mit Kindern ab 1. Juli 2023
Mit dem Pflegeunterstützungsgesetz- und Entlastungsgesetz (PUEG) wird der Pflegeversicherungsbeitrag erhöht. Eltern mit Kindern sollen stärker entlastet werden. Die Änderungen stehen Ihnen nach Installation des Updates Juli 2023 (Freigabe Anfang Juli) in Lexware Iohn+gehalt zur Verfügung.
Hintergrund
Um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu sichern und geplante Leistungsanpassungen zu ermöglichen, ist eine Anhebung des Beitragssatzes zum 01.07.2023 vorgesehen. Der Pflegebeitrag liegt aktuell bei 3,05 Prozent des Bruttolohns, für Menschen ohne Kinder bei 3,4 Prozent. Zum 1. Juli soll er erhöht werden. Dabei muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mehr berücksichtigt werden, ob und wie viele Kinder der Beitragszahler hat. Der Beitrag für Kinderlose soll auf 4 Prozent steigen und für Beitragszahler mit einem Kind auf 3,4 Prozent. Der darin enthaltene Arbeitgeberanteil soll von 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent erhöht werden. In Sachsen steigt der AG-Anteil auf 1,2 %. Arbeitnehmer mit Kindern, die jünger als 25 Jahre sind, erhalten eine nach Anzahl der Kinder gestaffelte Ermäßigung.
Cyberkriminelle verbreiten derzeit ein gefährliches Phishing-Kit namens V3B, das speziell auf Kunden europäischer Banken abzielt, darunter auch viele namhafte Institute
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Pflegeversicherung (PUEG): Entlastung von Arbeitnehmer mit Kindern ab 1. Juli 2023
Mit dem Pflegeunterstützungsgesetz- und Entlastungsgesetz (PUEG) wird der Pflegeversicherungsbeitrag erhöht. Eltern mit Kindern sollen stärker entlastet werden. Die Änderungen stehen Ihnen nach Installation des Updates Juli 2023 (Freigabe Anfang Juli) in Lexware Iohn+gehalt zur Verfügung.
Hintergrund
Um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu sichern und geplante Leistungsanpassungen zu ermöglichen, ist eine Anhebung des Beitragssatzes zum 01.07.2023 vorgesehen. Der Pflegebeitrag liegt aktuell bei 3,05 Prozent des Bruttolohns, für Menschen ohne Kinder bei 3,4 Prozent. Zum 1. Juli soll er erhöht werden. Dabei muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mehr berücksichtigt werden, ob und wie viele Kinder der Beitragszahler hat. Der Beitrag für Kinderlose soll auf 4 Prozent steigen und für Beitragszahler mit einem Kind auf 3,4 Prozent. Der darin enthaltene Arbeitgeberanteil soll von 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent erhöht werden. In Sachsen steigt der AG-Anteil auf 1,2 %. Arbeitnehmer mit Kindern, die jünger als 25 Jahre sind, erhalten eine nach Anzahl der Kinder gestaffelte Ermäßigung.
Übersicht der Beiträge zur Pflegeversicherung
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