DMS für den Mittelstand: ecoDMS als Ergänzung zu Lexware

DMS für den Mittelstand: ecoDMS als Ergänzung zu Lexware

Sie hängen die Eingangsrechnung in Lexware buchhaltung an die Buchung. Ist sie damit archiviert? Leider nein.

Lexware schützt die Buchung vor Änderungen. Das angehängte Dokument schützt es nicht. Für eine GoBD-konforme Archivierung braucht es deshalb ein eigenes Archivsystem. GoBD, das sind die Regeln des Finanzamts für die digitale Buchführung. Für dieses Archiv gibt es im Wesentlichen zwei Wege: Lexware archivierung oder ein Dokumentenmanagementsystem wie ecoDMS.

Welcher passt, hängt davon ab, wie viel Sie archivieren und was.

Lexware archivierung: ein guter erster Schritt

Lexware hat mit der „Lexware archivierung“ eine eigene Lösung im Angebot. Diese archiviert Belege, E-Rechnungen und steuerlich relevante E-Mails revisionssicher. Revisionssicher heißt: Kein Dokument lässt sich nachträglich unbemerkt ändern. Die Software läuft in der Cloud und gleicht sich automatisch mit Programmen wie Lexware buchhaltung oder Lexware warenwirtschaft ab.

Für viele kleinere Betriebe reicht das völlig. Wie Sie Lexware archivierung einrichten, erklären wir in unseren kostenfreien Infoveranstaltungen zur GoBD-konformen Archivierung in Lexware.

Wann der Bedarf wächst

Lexware archivierung ist für einen klaren Zweck gebaut: Dokumente rund um die Buchhaltung sicher aufbewahren. Mit dem Unternehmen wachsen aber meist auch die Anforderungen.

Da ist zum einen der Speicherplatz. Im Grundpaket stecken 5 GB und zwei Benutzer. Klingt nach wenig? Ist es nicht, solange Sie vor allem PDF-Rechnungen ablegen. Grob gerechnet passen da mehrere zehntausend Stück hinein. Bei gescannten Papierdokumenten sieht die Rechnung anders aus. Ein mehrseitiger Scan braucht schnell das Zehnfache an Platz. Dann sind es nur noch wenige tausend Dokumente. Mehr Speicher und weitere Benutzer lassen sich dazubuchen, jeweils gegen eine monatliche Gebühr.

Zum anderen geht es um die Art der Dokumente. Arbeitsverträge, Lieferantenverträge, Zertifikate, Prüfprotokolle: Mit der Buchhaltung haben diese Unterlagen oft wenig zu tun. Aufbewahren müssen Sie viele davon trotzdem. Und wer täglich mit ihnen arbeitet, möchte sie nicht nur ablegen, sondern auch verwalten.

Was ecoDMS zusätzlich kann

Ein DMS (Dokumentenmanagementsystem) ist ein zentrales Archiv für alle Dokumente im Unternehmen. ecoDMS ist ein solches System aus Aachen, das sich gezielt an kleine und mittlere Betriebe richtet. Auch ecoDMS archiviert revisionssicher. Die Anforderungen des Finanzamts erfüllen also beide Lösungen.

Der größte Unterschied liegt im Modell. ecoDMS läuft auf Ihrem eigenen Server oder bei einem Hosting-Anbieter. Sie bezahlen pro Person, die gleichzeitig angemeldet ist. Nicht pro Gigabyte. Wie viele Dokumente Sie archivieren, spielt für die Lizenz keine Rolle.

Im Alltag hilft vor allem die Automatik. ecoDMS erkennt über Vorlagen, ob gerade eine Rechnung, ein Lieferschein oder ein Vertrag hereinkommt. Das System legt das Dokument im passenden Ordner ab und trägt Angaben wie Datum oder Lieferant selbst ein. Über Benutzer- und Gruppenrechte legen Sie fest, wer was sehen darf. Das bedeutet: Die Personalakte sieht die Geschäftsführung. Die Lieferantenverträge sieht der Einkauf.

So arbeiten Lexware und ecoDMS zusammen

Wer auf ecoDMS umsteigt, archiviert dort in der Regel auch die Lexware-Belege. Lexware archivierung braucht es dann nicht mehr. Zwei Archive nebeneinander zu pflegen, macht selten Sinn.

Für die Anbindung an Lexware gibt es zwei Wege. Der einfachste führt über den ecoDMS PDF/A-Drucker. PDF/A ist ein PDF-Format, das für die Langzeitarchivierung gedacht ist. Sie drucken eine Ausgangsrechnung aus Lexware wie gewohnt aus, wählen aber ecoDMS als Drucker. Anschließend wählen Sie aus einer Liste den Ordner im Archiv, in dem das Dokument liegen soll. Ein Klick mehr als beim normalen Drucken. Dafür ist die Rechnung sofort archiviert.

Der zweite Weg ist das Zusatzmodul Lex/eco. Es nimmt Ihnen auch diesen Handgriff ab. Eingangsrechnungen wandern aus ecoDMS in die Lexware-Buchhaltung, Ausgangsbelege aus Lexware ins Archiv. Niemand muss etwas doppelt abtippen.

Welcher Weg sich für Sie lohnt, hängt von Ihrer Lexware-Version und der Zahl Ihrer Belege ab. Das klären wir vorher gemeinsam mit Ihnen.

Am Ende liegen Buchhaltungsbelege und alle übrigen Dokumente in einem Archiv. Mit einer Suche statt vielen.

Welche Lösung passt zu Ihnen?

Das hängt von Ihrem Betrieb ab. Sie sind ein kleines Team und archivieren vor allem digitale Belege? Dann ist Lexware archivierung eine saubere und unkomplizierte Wahl. Da gibt es nichts schönzureden.

ecoDMS lohnt sich, wenn Mitarbeitende auch mit den Dokumenten arbeiten. Oder wenn Sie viel Papier scannen und Personalakten digital führen wollen. Ein eigener Server braucht allerdings Pflege und eine regelmäßige Datensicherung. Das gehört ehrlicherweise mit in die Rechnung.

Lassen Sie uns reden

Wir kennen Lexware und ecoDMS aus vielen Projekten. Wir schauen uns an, welche Dokumente bei Ihnen anfallen, und sagen Ihnen klar, welche Lösung passt. Auch wenn die Antwort lautet: Bleiben Sie bei Lexware archivierung. Hier können Sie ganz einfach einen unverbindlichen Beratungstermin buchen.

PS.: Sie nutzen Lexware archivierung schon? Dann werfen Sie einmal einen Blick auf Ihren aktuellen Speicherstand. Daran sehen Sie ziemlich genau, wie viel Luft Sie noch haben.

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Digitale Personalakte: Pflicht oder Panikmache?

Kennen Sie das? Sie öffnen morgens das Postfach, und gleich drei Newsletter rufen im Chor: „Ab 2027 ist die digitale Personalakte Pflicht!“ Der Puls steigt. Der Blick wandert zum Aktenschrank. Der Aktenschrank blickt zurück.

Tief durchatmen. Stimmt das? Jein.

Pflicht wird ab dem 1. Januar 2027 die elektronische Führung bestimmter Entgeltunterlagen. Die komplette Personalakte? Gehört nicht dazu. Wirklich!

Klingt nach Haarspalterei, ist es aber nicht. Wer den Unterschied kennt, digitalisiert gezielt. Wer ihn nicht kennt, scannt am Ende noch die Urlaubspostkarte der Kollegin aus dem Jahr 2009 ein…

Wir haben uns die Verordnung, die Vorgaben der Rentenversicherung und die Aussagen der Softwarehersteller genau angesehen. Hier ist, was davon übrig bleibt. (Kleiner Spoiler: weniger, als die Newsletter vermuten lassen.)

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand September 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Pflicht ja. Aber nicht für die ganze Akte.

Ist das Thema neu? Neee.

Seit dem 1. Januar 2022 schreibt § 8 der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) vor, dass bestimmte Entgeltunterlagen elektronisch zu führen sind. Wer das nicht wollte, konnte sich auf Antrag beim Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung befreien lassen. Genau diese Befreiung endet am 31. Dezember 2026.

Die Pflicht ist also ein alter Bekannter. Neu ist nur, dass ihr ab 2027 niemand mehr ausweichen kann.

Und dann gibt es da noch die euBP. Klingt nach Pflanzenschutzmittel, heißt aber „elektronisch unterstützte Betriebsprüfung“. Dabei schickt Ihre Lohnsoftware die prüfrelevanten Daten vorab an die Rentenversicherung. Auch hier war bisher eine Befreiung möglich. Auch hier gilt sie nur für Zeiträume bis Ende 2026. Für alle Abrechnungen ab Januar 2027 ist die Übermittlung laut Deutscher Rentenversicherung verpflichtend.

Wen betrifft das? Den Konzern? Den Handwerksbetrieb mit fünf Leuten? Beide. Praktisch jedes Unternehmen mit Beschäftigten, unabhängig von Größe und Branche.

Was wirklich digital sein muss

§ 8 Abs. 2 BVV nennt einzelne Dokumente, keine Akte. Dazu gehören unter anderem:

  • Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltstitel bei Beschäftigten aus Staaten außerhalb des EWR
  • der Antrag von Minijobbern auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
  • Erklärungen kurzfristig Beschäftigter über weitere Beschäftigungen im Jahr
  • eine Kopie der Niederschrift nach dem Nachweisgesetz
  • der Nachweis der Elterneigenschaft für die Pflegeversicherung
  • Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
  • Erklärungen zur Pflegezeit und Bescheide zur Statusfeststellung

Und was steht nicht drin? Bewerbungen. Zeugnisse. Abmahnungen. Urlaubsanträge. Krankmeldungen. Die dürfen Sie weiter auf Papier sammeln, falls Sie Ihren Aktenschrank so sehr ins Herz geschlossen haben.

Ein Wackelkandidat bleibt: der Arbeitsvertrag. Die Verordnung nennt die Niederschrift nach dem Nachweisgesetz. Die Gemeinsamen Grundsätze der Sozialversicherung sagen dagegen ausdrücklich, dass für den Arbeitsvertrag keine Pflicht zur elektronischen Führung besteht. Da sind sich also nicht mal die Regelwerke einig. Klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung, bevor Sie sich festlegen.

Ein Teil der Unterlagen entsteht ohnehin in Ihrer Lohnsoftware, etwa die Daten der Sozialversicherungsmeldungen. Der Rest kommt von außen: von den Beschäftigten, von der Krankenkasse, von der Ausländerbehörde. Genau diese „begleitenden“ Unterlagen sind die eigentliche Baustelle.

Einscannen und ab in den Ordner? Leider nein.

Die Gemeinsamen Grundsätze nach § 9a BVV sind da ziemlich pingelig:

  • erlaubt sind PDF-Dateien und Bilddateien (jpeg, bmp, png, tiff)
  • ein Dokument pro Datei, nie mehrere Unterlagen in einer
  • die Datei darf nachträglich nicht mehr veränderbar sein
  • ein „sprechender“ Dateiname mit höchstens 64 Zeichen, der Art, Person und Zeitraum erkennen lässt
  • der Inhalt muss unabhängig von Ort und System darstellbar sein

Heißt übersetzt: „Scan_final_NEU2.pdf“ hat ausgedient.

Bei Erklärungen, die eine Unterschrift brauchen, wird es noch kniffliger. Liegt das Dokument nicht mit qualifizierter elektronischer Signatur vor, nehmen Sie das Papieroriginal entgegen. Beim Einscannen versehen Sie es mit einer fortgeschrittenen Signatur des Arbeitgebers. Ohne diese Signatur müssen Sie das Original zusätzlich aufbewahren. Papier und PDF. Doppelt hält besser, ob Sie wollen oder nicht.

Und der alte Papierordner?

Jetzt kommt die Frage, die niemand gern hört: Haben Sie jemals einen Befreiungsantrag gestellt?

Ja? Dann dürfen Sie aufatmen. Wer eine bewilligte Befreiung hat, muss Unterlagen aus der Zeit vor 2027 laut den Gemeinsamen Grundsätzen nicht nachträglich digitalisieren. Die elektronische Pflicht gilt dann für alle neuen Vorgänge ab dem 1. Januar 2027.

Nein? Dann wird es unbequem. Streng genommen hätten die betroffenen Unterlagen dann schon seit 2022 elektronisch geführt werden müssen.

Nicht sicher? Ein Blick in den Schriftverkehr mit dem Prüfdienst klärt das schneller als jede Diskussion.

Was passiert, wenn etwas fehlt?

Kann der Prüfer Versicherungspflicht oder Beitragshöhe wegen fehlender Unterlagen nicht feststellen, darf die Rentenversicherung nach § 28f SGB IV die Beiträge auf Basis der gezahlten Entgeltsumme festsetzen. Notfalls wird geschätzt. Klingt harmlos. Ist es selten.

Am Ende zählt der Nachweis, nicht die Form der Ablage. Nur ist ein Nachweis per Suchfeld eben schneller gefunden als einer im dritten Ordner von links, unterste Reihe.

Welche Software was abdeckt

Jetzt wird es ehrlich. So ehrlich, dass es uns als Systemhaus fast ein bisschen wehtut: Eine einzige Lösung, die alles auf einmal erledigt, gibt es in den seltensten Fällen.

Das Thema besteht nämlich aus drei Bausteinen:

  1. Die euBP-Übermittlung. Die übernimmt eine systemgeprüfte Lohnsoftware oder Ihre Steuerberatung.
  2. Die begleitenden Entgeltunterlagen. Die brauchen eine geordnete, unveränderbare Ablage.
  3. Der Rest der Personalakte. Der ist freiwillig. Punkt.

So ordnen sich die Lösungen ein, mit denen wir arbeiten:

Wofür sie stehtWas Sie wissen sollten
Lexware Office LohnLohnabrechnung in der Cloud, euBP-Export inklusiveLexware hat eine digitale Personalakte für Lohn & Gehalt angekündigt, voraussichtlich ab Oktober 2026 und ohne Aufpreis. Sie ist ausdrücklich auf die BVV-Anforderungen ausgerichtet, inklusive Hilfe bei der Dateibenennung
Lexware lohn+gehaltLohnabrechnung als Desktop-Software mit MeldewesenWie Sie die begleitenden Unterlagen dazu ablegen, klären wir im Einzelfall
weclappPersonalakte pro Mitarbeiter mit Dokumenten und digitaler ZeiterfassungKein Lohnprogramm, also keine euBP. Stark bei Stammdaten, Verträgen und Arbeitszeiten
ecoDMSDokumentenmanagement mit revisionssicherem Archiv, Rechtevergabe, Protokoll und AufbewahrungsfristenKein HR-System. Erfüllt die Vorgaben, wenn Ablage, Benennung und Rechte sauber eingerichtet sind

Und wenn Ihre Steuerberatung die Löhne abrechnet? Dann ist die euBP meist dort erledigt. Die begleitenden Unterlagen bleiben trotzdem bei Ihnen als Arbeitgeber. Fragen Sie also lieber jetzt nach, wer sich um was kümmert. Das erspart Ihnen im Prüfungsfall einen sehr, sehr langen Nachmittag…

weclapp: Personalakte direkt im ERP

Seit August 2026 bringt weclapp ein eigenes Modul Zeit & Abwesenheit mit. Und das Schöne daran: Für jeden Benutzer legt weclapp automatisch eine Personalakte an. Abtippen? Entfällt.

In der Akte pflegen Sie geschäftliche, vertragliche und lohnbezogene Daten und hinterlegen Dokumente wie Arbeitsverträge. Arbeitszeitprofile, Arbeitszeitregeln und Abwesenheiten hängen ebenfalls dort.

Ersetzt das eine Lohnsoftware? Nein. Aber es holt die Personaldaten dorthin, wo Aufträge und Projekte schon liegen. Was das neue Modul im Detail kann, lesen Sie hier.

Was für jede Personalakte gilt

Ob Papier oder PDF: In die Personalakte gehören nur Unterlagen, die mit dem Arbeitsverhältnis zu tun haben. Private Vorlieben, politische Ansichten, das Urlaubsfoto von Instagram? Haben dort nichts verloren.

Beschäftigte dürfen ihre Personalakte einsehen und dabei ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Zugriff bekommt ansonsten nur, wer die Unterlagen für seine Arbeit wirklich braucht. Das regelt die DSGVO, und eine gute Software bildet es über Berechtigungen ab. Gibt es einen Betriebsrat, binden Sie ihn bei der Einführung früh ein. Das spart später Diskussionen.

Und die Originale? Lexware empfiehlt, unterschriebene Verträge, Befristungen oder Kündigungen trotz Scan im Original aufzubewahren. Im Streitfall hat das Papier oft mehr Beweiskraft. Der Aktenschrank darf also bleiben. Er wird nur deutlich leerer.

Lassen Sie uns reden

Unser Rat: Erst sortieren, dann kaufen.

Welche Unterlagen aus der BVV-Liste fallen bei Ihnen überhaupt an? Wo entstehen sie heute? Wer rechnet die Löhne ab? Danach wissen Sie, ob ein Upload in der Lohnsoftware reicht oder ob ein Archiv wie ecoDMS dazugehört.

Wir schauen uns das mit Ihnen gemeinsam an und sagen Ihnen ehrlich, was Sie brauchen. Auch wenn die Antwort am Ende lautet: weniger als gedacht. Termin vereinbaren.

PS.: Sie haben noch Papierordner mit Entgeltunterlagen und nie eine Befreiung beantragt? Bis zum 31. Dezember 2026 ist ein formloser Antrag unter Angabe Ihrer Betriebsnummer beim zuständigen Prüfdienst der Rentenversicherung noch möglich. Stimmen Sie das vorher kurz mit Ihrer Steuerberatung ab.

Quellen (Stand: September 2026) ecoDMS: Revisionssicherheit, § 8 Beitragsverfahrensverordnung (BVV), § 28f SGB IV, Deutsche Rentenversicherung: Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP), Gemeinsame Grundsätze nach § 9a BVV (PDF), Lexware: Elektronische Entgeltunterlagen, Lexware: Digitale Personalakte, Lexware Office Help Center: Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP), Lexware Office Help Center: Digitale Personalakte in Lexware Office (12.08.2026), weclapp Changelog 26.15.1: Zeit & Abwesenheit, weclapp Dokumentation: Zeit & Abwesenheit

Zeiterfassung in weclapp: Kommen, gehen, fertig.

Zeiterfassung in weclapp: Kommen, gehen, fertig.

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist keine Neuigkeit mehr. Seit dem EuGH-Urteil vom 14.05.2019 und dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 steht fest, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch erfassen müssen. Kleine Frage an dieser Stelle: Wie machen Sie das eigentlich? Excel-Tabelle? Stundenzettel? Oder die Stechuhr im Flur, die nur noch der Hausmeister bedienen kann?

Keine Sorge, wir urteilen nicht. Aber wir haben gute Nachrichten. Mit Release 26.15.1 vom 27. August 2026 hat weclapp ein eigenes Modul an Bord geholt: Zeit & Abwesenheit. Arbeitszeiten, Pausen und Personalakten landen damit dort, wo Aufträge, Projekte und Kunden längst liegen. In Ihrem ERP.

Die Personalakte ist schon da. Wirklich!

Das Beste zuerst: Sie fangen nicht bei null an. Für jeden bestehenden weclapp-Benutzer legt das System automatisch eine Personalakte an. Die Stammdaten übernimmt weclapp aus dem Benutzerkonto. Abtippen? Entfällt.

Neue Kolleginnen und Kollegen legen Sie direkt beim Erstellen des Benutzers mit an, per Häkchen bei „Mitarbeiter anlegen“. Das geht auch nachträglich auf der Benutzer-Detailseite oder unter Personal > Personalakten.

In der Akte sammeln sich geschäftliche, persönliche, vertragliche und lohnrelevante Daten. Arbeitsverträge hängen Sie direkt an. Hier legen Sie auch fest, wer wann wie lange arbeitet: Arbeitszeitprofil, Arbeitszeitregeln, betriebsfreie Tage und Abwesenheiten. Eine Akte, ein Ort. Der Hängeregisterschrank darf sich schon mal nach einem neuen Job umsehen…

Warum sich eine digitale Personalakte generell lohnt, haben wir hier zusammengefasst.

Stempeln per Klick

Kommen. Pause. Gehen. Viel mehr braucht es nicht. Im weclapp-Rahmen sitzt jetzt ein Zeiterfassungs-Widget. Ein Klick auf „Arbeitszeit starten“, und ein Live-Timer läuft mit. Pausen starten und beenden Sie zwischendurch, am Ende des Tages folgt „Arbeitszeit beenden“.

Vergessen zu stempeln? Passiert. Meistens montags. Zeiten lassen sich deshalb auch manuell in der Personalakte erfassen, korrigieren oder löschen. Jede Änderung bleibt im Verlauf sichtbar: wann, was und durch wen. Nachträgliche Kosmetik an den Stunden fällt damit aus.

Arbeitszeitregeln: weclapp rechnet mit

Wie viele Stunden am Tag sind erlaubt? Ab wann ist welche Pause fällig? Diese Vorgaben hinterlegen Sie einmal als Arbeitszeitregel und ordnen sie über die Personalakte zu. Ab dann prüft weclapp jede Buchung. Überschreitet jemand die Höchstarbeitszeit oder fällt die Pause zu kurz aus, erscheint ein Hinweis direkt bei den erfassten Zeiten.

Das ist kein Kontrollwahn. Das ist Arbeitsschutz. Sie sehen einen Verstoß, wenn er passiert. Nicht erst bei der nächsten Prüfung.

Ergänzend gibt es Arbeitszeitprofile. Sie legen fest, an welchen Wochentagen und in welchem Umfang jemand arbeitet. Vollzeit, Teilzeit, Viertagewoche: alles hinterlegbar.

Meine Zeiten: Einsicht ohne Umweg

Bisher konnten nur Administratoren erfasste Zeiten über die Benutzer-Detailseite einsehen. Jetzt schauen Mitarbeiter selbst nach, unter Profil > Meine Zeiten. Wahlweise in der Wochen- oder Monatsansicht, pro Tag mit Beginn, Ende, Pausen und Gesamtarbeitszeit. Ein Klick auf den Tag zeigt die einzelnen Buchungen.

Die Frage „Wann bin ich am Dienstag eigentlich gegangen?“ muss also nicht mehr durchs halbe Büro wandern.

Kostenlos für alle, die nur stempeln

Jetzt der Teil, bei dem Geschäftsführer aufhorchen. Nicht jeder im Betrieb braucht Angebote, Lager oder Buchhaltung. Die Kollegin in der Montage will einfach ihre Zeiten erfassen. Dafür gibt es die neue Lizenz „Zeit & Abwesenheit“. Sie ist kostenlos und gibt Zugriff auf die eigenen Zeiten und Abwesenheiten. Sonst nichts.

Die Rechte steuern zwei neue Rollen. Nutzer erfassen und sehen ihre eigenen Zeiten. Administratoren verwalten zusätzlich Arbeitszeiten und Abwesenheiten und übernehmen die Einrichtung.

Warum das ins ERP gehört

Klar, Zeiterfassungs-Apps gibt es wie Sand am Meer. Der Unterschied liegt im Zusammenspiel. weclapp nutzt die hinterlegten Arbeitszeiten und betriebsfreien Tage jetzt auch für die Ressourcenauslastung. Wechselt jemand mitten im Projekt von Vollzeit auf Teilzeit, plant weclapp ab diesem Zeitpunkt automatisch mit den neuen Stunden. Keine zweite Software. Keine Schnittstelle. Keine doppelte Pflege.

Wie sich weclapp gegen On-Premise-ERP-Systeme schlägt, lesen Sie in unserem ERP-Vergleich.

Ehrlich gesagt: Das ist erst der Anfang

weclapp spricht selbst von ersten Kernfunktionen. Das Modul wächst in den kommenden Releases weiter. Abwesenheiten wie Urlaub oder Krankheit tragen Sie aktuell in der Personalakte über „Fehltag“ ein, mit Zeitraum, Beschreibung und Abwesenheitsart. Einen Antragsprozess für Urlaub nennt weclapp in diesem Release noch nicht.

Und die Gesetzeslage? Die Pflicht zur Erfassung gilt bereits heute. Ob sie künftig ausdrücklich elektronisch erfolgen muss, ist offen. Im Juni 2026 wurde ein neuer Referentenentwurf des BMAS bekannt, der unter anderem die elektronische Arbeitszeiterfassung aufgreift. Einen Kabinettsbeschluss gibt es bislang nicht. Wer jetzt digital erfasst, muss später nichts umbauen. Egal, wie es ausgeht.

Lassen Sie uns reden

Profile anlegen, Regeln festlegen, Rollen und Lizenzen sauber verteilen: Das ist schnell erledigt, wenn man weiß, wo es hakt. Wir richten das Modul mit Ihnen ein und klären vorher, welche Regeln Ihr Betrieb tatsächlich braucht. Vereinbaren Sie am besten direkt einen Termin.

PS.: Sie nutzen weclapp schon? Dann schauen Sie mal unter Personal > Personalakten. Ihre Mitarbeiter sind nämlich schon da. Sie wissen es vielleicht nur noch nicht…

Quellen: weclapp Changelog 26.15.1 und weclapp Dokumentation Zeit & Abwesenheit, Stand August 2026.

Mehrere Firmen mit Lexware verwalten: Wie das geht und was es kostet

Mehrere Firmen mit Lexware verwalten: Wie das geht und was es kostet

Ob Sie mehrere Firmen in Lexware verwalten können, hängt von einer Frage ab: Nutzen Sie Lexware Office (früher lexoffice) in der Cloud oder eine Desktop-Software wie Lexware buchhaltung? Die beiden Produktwelten gehen mit mehreren Firmen grundverschieden um. Das betrifft die Einrichtung, die Lizenz und die Kosten. Dazu kommt eine zweite Frage, die oft übersehen wird: Geht es um Ihre eigenen Firmen oder um die Firmen Ihrer Mandanten?

Cloud oder Desktop: der entscheidende Unterschied

Lexware Office (Cloud)Lexware on-premise (z. B. buchhaltung)
Firmen pro Lizenzeinebis zu fünf eigene Firmen (Empfehlung von Lexware)
Kosten je weitere Firmaeigenes Abokeine zusätzlichen Kosten
Arbeit für Drittekostenloser Steuerberaterzugang zum Account des Mandantennur mit büroservice komplett oder neue steuerkanzlei

Lexware Office: ein Account pro Firma

Lexware Office ist nicht mandantenfähig. Ein Account gilt für genau eine Firma oder ein Gewerbe. Steuernummern und Firmendaten mehrerer Unternehmen lassen sich darin nicht hinterlegen.

Für jede weitere Firma legen Sie einen eigenen Account an. Das bedeutet: eigenes Abo, eigene E-Mail-Adresse, eigene Daten. Die Accounts sind vollständig voneinander getrennt. Auch nachträglich führt Lexware Office die Daten nicht automatisch zusammen. Wer für mehrere Gewerbe eine gemeinsame Steuererklärung braucht, fasst die Zahlen außerhalb von Lexware Office zusammen. Von Hand.

Der Vorteil dieser Trennung: Sie wählen die Version für jede Firma einzeln. Die Preise reichen von 7,90 € (Version S) bis 32,90 € (Version XL) pro Monat zzgl. MwSt., monatlich kündbar (Stand: September 2026). Eine Firma, die nur Rechnungen schreibt und die Buchhaltung beim Steuerberater lässt, braucht nicht dieselbe Version wie Ihr Hauptunternehmen.

Sie planen einen zweiten Account? Mit unserem Lexware-Office-Rabattcode sparen Sie zum Einstieg 50% auf die ersten 6 Monate.

Lexware Desktop: bis zu fünf eigene Firmen ohne Aufpreis

Bei den Desktop-Produkten ist die Verwaltung mehrerer Firmen schon in der kleinsten Variante enthalten. Das gilt für Lexware buchhaltung basis genauso wie für plus, pro und premium. Ein Upgrade brauchen Sie dafür nicht.

Lexware empfiehlt, pro Programm höchstens fünf eigene Firmen zu führen. Testfirmen zählen mit. Technisch gesperrt ist mehr nicht. Wer die Empfehlung überschreitet, muss aber mit einer langsameren Software und mit Datenbankproblemen rechnen.

Ein Wechsel auf eine größere Variante lohnt sich aus anderen Gründen. Basis und plus laufen auf einem PC und sind für 10.000 Buchungen im Jahr ausgelegt. Pro und premium laufen im Netzwerk mit drei bzw. fünf Arbeitsplätzen und verarbeiten bis zu 100.000 Buchungen.

Eine neue Firma legen Sie über den Firmenassistenten im Menü „Datei“ an. Er fragt Adresse, Finanzamt und die Einstellungen zum Rechnungswesen ab. Drei Angaben lassen sich nach dem Speichern nicht mehr ändern: die Gewinnermittlungsart, das erste Buchungsjahr und der Kontenrahmen. Klären Sie diese Punkte vorher mit Ihrem Steuerberater. Sonst bleibt nur die komplette Neuanlage.

Eigene Firmen oder Mandanten: hier ist die Grenze

Alles bisher Gesagte gilt für Ihre eigenen Unternehmen. Die AGB der Desktop-Produkte erlauben die Nutzung nur für eigene Zwecke. Buchhaltung im Auftrag Dritter ist damit ausgeschlossen, egal ob gegen Bezahlung oder als Gefallen für einen Bekannten.

Buchhaltungs- und Lohnbüros brauchen deshalb Lexware büroservice komplett. Das Programm verwaltet beliebig viele Mandanten und bringt eine zentrale Mandantenverwaltung, Leistungserfassung und Rechnungsstellung mit. Steuerkanzleien arbeiten mit Lexware neue steuerkanzlei, das zusätzlich Programme für die Steuererklärungen enthält. Für beide Produkte empfiehlt Lexware, nicht mehr als etwa 500 Mandanten aktiv zu führen.

Für Steuerberater: der Weg über Lexware Office

Arbeiten Ihre Mandanten mit Lexware Office, brauchen Sie dafür keine eigene Lizenz. Jeder Mandant kann Ihnen einen kostenlosen Steuerberaterzugang einrichten. In einer zentralen Übersicht sehen Sie die Buchungsdaten aller verbundenen Mandanten und springen bei Bedarf direkt in deren System. Belege und Buchungen übernehmen Sie per Schnittstelle in Ihre Kanzleisoftware.

Cloud oder Desktop: Wir sagen Ihnen, was passt

Sie sind unsicher, welche Lexware-Lösung zu Ihrer Firmenstruktur passt? Wir schauen uns Ihre Situation an und sagen Ihnen ehrlich, was Sie brauchen. Und was nicht.

>>> Unverbindlichen Beratungstermin buchen <<<

Warum sich der Kauf beim Lexware-Fachhändler lohnt

Warum sich der Kauf beim Lexware-Fachhändler lohnt

Lexware-Software lässt sich direkt im Onlineshop des Herstellers kaufen. Programm auswählen, Konto anlegen, bezahlen, herunterladen. In wenigen Minuten ist die Software installiert. Was in diesem Moment fehlt: jemand, der die Entscheidung mit Ihnen durchdenkt, bevor Sie klicken.

Genau dafür gibt es Lexware-Fachhändler wie ptc. Und Lexware selbst verweist Kundinnen und Kunden, die eine persönliche Beratung suchen, aktiv an sein Partnernetzwerk. Das ist kein Zufall.

Was der Direktkauf nicht mitliefert

Die Lexware-Webseite zeigt Ihnen Funktionslisten und Preise. Lexware deckt mit seinen Programmen ganz unterschiedliche Bereiche ab: Buchhaltung, Lohn und Gehalt, Warenwirtschaft, Auftragswesen, dazu Cloud-Varianten und klassische On-Premise-Installationen. Welche Kombination zu Ihrem Unternehmen passt, erfahren Sie dort nicht explizit. Ein Handwerksbetrieb mit Lagerhaltung hat andere Anforderungen als ein Beratungsbüro ohne Warenwirtschaft.

Auch die Einrichtung bleibt bei Ihnen. Stammdaten anlegen, Kontenrahmen wählen, Schnittstellen zu Bank oder Steuerberater einrichten: Das erledigen Sie selbst, mit der mitgelieferten Dokumentation und dem allgemeinen Herstellersupport. Für Standardfragen reicht das oft aus. Bei individuellen Anpassungen oder der Anbindung an andere Systeme im Unternehmen stößt der Direktkauf an seine Grenzen.

Und wenn später ein Problem auftaucht, landen Sie in der allgemeinen Support-Warteschlange. Freundlich, aber ohne Vorwissen über Ihr Unternehmen und Ihre Einrichtung.

Was ein Fachhändler wie ptc zusätzlich bietet

ptc ist seit zwei Jahrzehnten Lexware-Partner und gehört zu den zehn umsatzstärksten Fachhändlern Deutschlands. Als Lexware Goldpartner durchlaufen wir alle zwei Jahre eine Zertifizierung mit Prüfungen und müssen dafür mindestens drei von fünf Prüfungen erfolgreich abschließen. So bleiben wir auf dem aktuellen Stand der Software. Das bedeutet für Sie: Wir kennen die Lexware-Programme nicht nur aus dem Prospekt, sondern aus hunderten Projekten bei Unternehmen wie Ihrem.

Persönliche Beratung vor dem Kauf

Wir schauen uns Ihre aktuellen Abläufe an und sagen Ihnen ehrlich, welches Lexware-Programm dazu passt, Cloud oder On-Premise, mit oder ohne Warenwirtschaft. Manchmal passt Lexware, manchmal ein anderes System aus unserem Portfolio besser.

Einrichtung durch uns

Installation, Datenübernahme, Konfiguration passend zu Ihrem Kontenrahmen und Ihren Prozessen. Sie starten mit einem eingerichteten System, nicht mit einer leeren Oberfläche.

Ein fester Ansprechpartner statt Ticketnummer

Wenn etwas nicht funktioniert, rufen Sie bei uns an und sprechen mit jemandem, der Ihre Einrichtung kennt. Keine Warteschleife, kein erneutes Erklären der Ausgangslage.

Kombination mit anderen Systemen, wenn nötig

Läuft Ihre Warenwirtschaft woanders oder soll Lexware an ein Dokumentenmanagement angebunden werden, denken wir das mit. Der Onlineshop verkauft Ihnen ein einzelnes Produkt. Wir schauen auf Ihre gesamte IT.

Entwickler-Know-how bei Anpassungen

Braucht es eine individuelle Schnittstelle oder eine Sonderfunktion, die Lexware standardmäßig nicht abbildet, haben wir eigene Entwickler im Haus, die das umsetzen.

Regionale Nähe statt Fernbetreuung

Wir sitzen in Chemnitz und betreuen Kunden in Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Nordbayern persönlich vor Ort, nicht nur am Telefon oder per Fernwartung. Bei Fragen zur Einrichtung oder im Problemfall ist der Weg kurz. Selbstverständlich sind wir auch Online für Sie da.

Direktkauf und Fachhändler im Vergleich

Direktkauf bei LexwareKauf über ptc als Lexware-Partner
VersionsauswahlEigenständig anhand der Shop-BeschreibungPersönliche Beratung zur passenden Version
EinrichtungLiegt bei IhnenHier unterstützen wir gern
Support bei FragenAllgemeiner HerstellersupportFester Ansprechpartner bei ptc
Individuelle AnpassungenNicht vorgesehenMöglich durch eigenes Entwickler-Team
Anbindung an andere SystemeKein Bestandteil des AngebotsWird von Anfang an mitgedacht
Ansprechpartner bei Wechsel oder WachstumNeuer Kauf im ShopBegleitung durch denselben Ansprechpartner

Das ist kein Argument gegen Lexware als Software. Lexware ist eine solide Lösung für Buchhaltung, Lohn und Auftragswesen im Mittelstand. Die Frage ist nur, über welchen Weg Sie sie beziehen und wer Sie danach begleitet.

Was das für Ihre Entscheidung heißt

Wer genau weiß, welches Programm er braucht, und die Einrichtung selbst übernehmen kann, kommt mit dem Direktkauf gut zurecht. Wer unsicher ist, welche Lexware-Lösung passt, oder wer die Einrichtung lieber in erfahrene Hände gibt, spart beim Kauf über einen Fachhändler vor allem eines: Zeit und spätere Umwege.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns kurz, worum es bei Ihnen geht. Wir sagen Ihnen ehrlich, welches Lexware-Programm zu Ihrem Unternehmen passt und was der Einstieg mit uns konkret bedeutet.

Wenn der Rechner streikt: Datensicherung bei Lexware

Wenn der Rechner streikt: Datensicherung bei Lexware

Der 10. eines Monats ist für viele Unternehmen ein fester Termin. Die Umsatzsteuervoranmeldung muss ans Finanzamt raus. Genau an diesem Morgen bleibt der Bildschirm in der Buchhaltung schwarz. Die Festplatte hat sich verabschiedet. Bis zur Frist bleiben noch vier Stunden, und niemand weiß genau, wann das letzte Backup entstanden ist.

Solche Momente passieren nicht nur zum Monatsersten. Offene Rechnungen, die Lohnabrechnung zum 25., ein ELSTER-Termin, ein Mahnlauf, der raus muss: Bei Lexware hängen ständig Fristen an den Daten auf dem Rechner. Ein Systemausfall wird damit nicht nur zum IT-Problem, sondern sofort zum betriebswirtschaftlichen.

Kein Backup ohne Ihr Zutun

Lexware läuft als Desktop-Software direkt auf dem eigenen Rechner oder Server im Haus, nicht in der Cloud. Eine Sicherung entsteht deshalb nicht von selbst im Hintergrund. Seit einem Update im Jahr 2018 bringen alle aktuellen Lexware-Programme zwar eine eingebaute Funktion für zeitgesteuerte, automatische Sicherungen mit. Aber automatisch heißt hier nicht von Werk aus aktiv: Diese Funktion muss einmal eingerichtet werden, sonst bleibt sie ungenutzt.

Lexware bietet zusätzlich den kostenpflichtigen Dienst „Lexware datensicherung online“ an. Dabei wird eine verschlüsselte Kopie der Daten in ein zertifiziertes Rechenzentrum übertragen. Wichtig zu wissen: Die eingebaute automatische Sicherung kann diese Online-Ablage nicht selbst auslösen. Wer den Online-Dienst nutzen will, muss ihn separat aktivieren und die Sicherung darüber laufen lassen.

So sichern Sie Ihre Daten Schritt für Schritt

Die zeitgesteuerte Sicherung lässt sich über den Menüpunkt „Datei – Datensicherung – Regelmäßige Sicherung…“ einrichten. Bei einer Server-/Client-Installation funktioniert das von jedem Client aus, die Sicherung selbst läuft aber immer über den Server.

  1. Regionaleinstellungen prüfen
    Am Server müssen unter „Systemsteuerung – Region – Verwaltung“ die deutschen Regionaleinstellungen für das Systemkonto hinterlegt sein. Ohne diese Einstellung startet die automatische Sicherung nicht zuverlässig.
  2. Assistent öffnen
    Über „Datei – Datensicherung – Regelmäßige Sicherung…“ den siebenstufigen Einrichtungsassistenten starten.
  3. Rhythmus und Uhrzeit festlegen
    Sicherungsintervall wählen und die Uhrzeit hinterlegen. Zeiten zwischen 8 und 17 Uhr lösen eine Warnung aus, weil dann in der Regel noch gearbeitet wird.
  4. Ablageort bestimmen
    Speicherort auswählen, etwa ein Netzlaufwerk. Bei einem Netzwerkpfad müssen Benutzername und Passwort im Format „Rechnername\Benutzername“ hinterlegt und der Zugriff getestet werden.
  5. Umfang und Benachrichtigung einstellen
    Festlegen, welche Bereiche mitgesichert werden, und die Art der Erfolgsmeldung wählen.
  6. Einrichtung bestätigen
    Mit „OK“ abschließen. Die Sicherung läuft ab jetzt über die Aufgabenplanung des Servers.

Wichtig: Der Server muss zum Sicherungszeitpunkt eingeschaltet sein, und das Programm darf auf keinem Client geöffnet sein. Es entstehen ausschließlich Gesamtsicherungen aller Mandanten, keine Einzelsicherungen. Den Sicherungsverlauf sehen Sie jederzeit unter „Datei – Datensicherung – Sicherungsverlauf…“.

Die 3-2-1-Regel als Fahrplan

Für die Praxis hat sich eine einfache Faustregel bewährt: die 3-2-1-Regel. Drei Kopien der Daten. Auf zwei unterschiedlichen Speichermedien. Eine davon außerhalb des Firmengebäudes.

Für Lexware-Anwender heißt das: Das Original liegt auf dem Server. Eine zweite Kopie läuft über die eben eingerichtete automatische Sicherung auf ein Netzlaufwerk oder eine externe Festplatte im Haus. Eine dritte Kopie landet extern, etwa über die Lexware-Online-Sicherung oder eine Festplatte, die abends mit nach Hause geht.

Ein Punkt wird gern übersehen: Ein Backup ist erst dann eines, wenn die Rücksicherung schon einmal getestet wurde. Eine Sicherungsdatei, die sich im Ernstfall nicht einspielen lässt, ist am Ende der Kette wertlos.

Wenn es doch passiert: Ruhe bewahren, richtig handeln

Ist der Ernstfall eingetreten, zählt vor allem eines: nichts überstürzen. Der betroffene Rechner oder Server sollte zunächst nicht weiter benutzt werden, damit keine Daten überschrieben werden. Danach wird das letzte verfügbare Backup identifiziert und geprüft, wie aktuell es tatsächlich ist.

Bei der Rücksicherung muss das Zielprogramm in derselben oder einer neueren Version vorliegen wie beim Erstellen der Sicherung. Die DateinaIst der Ernstfall eingetreten, zählt vor allem eines: nichts überstürzen. Der betroffene Rechner oder Server sollte zunächst nicht weiter benutzt werden, damit keine Daten überschrieben werden. Danach wird das letzte verfügbare Backup identifiziert und geprüft, wie aktuell es tatsächlich ist.

Bei der Rücksicherung muss das Zielprogramm in derselben oder einer neueren Version vorliegen wie beim Erstellen der Sicherung. Welche Datenbank im Hintergrund läuft, lässt sich über „?“ – „Info…“ – „Details“ in der Liste der Programmmodule nachsehen. Das ist relevant, weil sich die genauen Schritte zur Rücksicherung je nach Version leicht unterscheiden können. Ein Griff zur falschen Anleitung kostet hier wertvolle Zeit, im schlimmsten Fall weitere Daten.

Der Wartungsvertrag als Absicherung

Genau an diesem Punkt zahlt sich ein Wartungsvertrag aus. Wir kennen Ihr System und wissen, welche Lexware-Version bei Ihnen läuft. Im Ernstfall sparen Sie sich damit die Suche nach der richtigen Anleitung und das Risiko, sich beim Ausprobieren selbst im Weg zu stehen.

Noch besser ist es, gar nicht erst in diese Lage zu kommen. Wir richten die automatische Sicherung von Anfang an so ein, dass sie im Hintergrund läuft: passender Rhythmus, externer Speicherort nach der 3-2-1-Regel, regelmäßiger Rücksicherungstest.

Kleiner Tipp zum Schluss: Tragen Sie sich einen festen Termin ein, an dem Sie einmal im Quartal testweise eine Rücksicherung durchführen. Nicht auf dem Echtsystem, versteht sich. Der Aufwand liegt bei zehn Minuten. Der Unterschied im Ernstfall bei Stunden, manchmal Tagen.

Lexware Office oder weclapp: Welche Lösung passt?

Lexware Office oder weclapp: Welche Lösung passt?

Äpfel und Birnen vergleicht man normalerweise nicht. Ja, beide sind zwar Obst, aber eben zwei ganz unterschiedliche Sorten. Bei Lexware Office und weclapp lohnt sich der Vergleich trotzdem, denn genau darum geht es hier: zwei Cloud-Lösungen, die auf den ersten Blick ähnlich wirken, aber für unterschiedliche Anwender gemacht sind.

Cloud-Software hat sich in der Buchhaltung und Unternehmensverwaltung längst durchgesetzt: keine Installation, automatische Updates, Zugriff von überall. Genau deshalb landen viele KMU bei der Suche nach der passenden Lösung auf denselben paar Namen – darunter Lexware Office und weclapp. Beide sind Cloud-Software, beide richten sich an kleine und mittlere Unternehmen, beide rechnen monatlich pro Nutzer ab. Auf den ersten Blick lassen sich die beiden Programme deshalb kaum unterscheiden.

Der Unterschied zeigt sich erst, wenn man genauer hinschaut, was die beiden Programme eigentlich tun. Lexware Office ist eine Buchhaltungssoftware mit Rechnungsstellung. weclapp ist ein Cloud-ERP, das Buchhaltung, Warenwirtschaft, CRM und Projekte in einem System bündelt.

Dieser Vergleich zeigt, was beide Lösungen konkret können, was sie kosten und für welche Situation welches Tool die richtige Wahl ist. Es gibt hier keinen Gewinner, sondern zwei unterschiedlich große Werkzeuge für unterschiedliche Aufgaben. Aber ein Apfelkuchen gelingt mit Äpfeln nun mal besser als mit Birnen. Genauso hier: Lexware Office eignet sich besser für reine Buchhaltung, weclapp besser, sobald Warenwirtschaft oder CRM dazukommen.

Kurz erklärt: Was ist was?

Lexware Office deckt die klassische Buchhaltung ab: Rechnungen schreiben, Belege erfassen, Umsatzsteuer melden, Lohn abrechnen. Das Tool gibt es in vier Paketgrößen (S, M, L, XL), die aufeinander aufbauen.

weclapp ist breiter angelegt. Neben Buchhaltung deckt es auch Warenwirtschaft (Lager, Einkauf, Artikel), CRM (Kunden, Angebote, Vertrieb) und Projektmanagement ab – alles in einer Datenbasis. Auch hier bauen die Pakete aufeinander auf: ERP Starter, ERP Dienstleistung, ERP Handel und ERP Enterprise.

Der Vergleich

Lexware Office oder weclapp: Welche Lösung passt?Lexware Office oder weclapp: Welche Lösung passt?
ProdukttypCloud-Buchhaltungssoftware mit RechnungsstellungCloud-ERP: Buchhaltung, Warenwirtschaft, CRM und Projekte in einem System
ZielgruppeSelbstständige und kleine Unternehmen mit Fokus auf BuchhaltungKMU, die mehrere Unternehmensbereiche in einem System abbilden wollen
Pakete & Preisspanne4 Pakete, 3,45–14,95 €/Monat4 Pakete, 39–179 €/Monat pro Nutzer (Enterprise individuell)
RechnungsstellungAb Paket M: Rechnungen, Angebote, Lieferscheine, AuftragsbestätigungenAb ERP Starter: Angebote & Rechnungen
UmsatzsteuervoranmeldungAb Paket L, direkt per ELSTER-SchnittstelleFibu & Banking ab ERP Starter, Anbindung an die Steuerkanzlei über DATEV-Schnittstelle — keine explizite ELSTER-Angabe auf der Produktseite
eRechnung (XRechnung/ZUGFeRD)Ab Paket MBereits ab ERP Starter als Kernfunktion
Warenwirtschaft & LagerNicht enthaltenAb ERP Handel: Disposition, Einkauf, Lagerverwaltung, Serien-/Chargennummern
CRM & VertriebErweiterter Kundenmanager ab Paket XL, kein vollständiges CRMVollständiges CRM ab ERP Dienstleistung: Kontakt-, Chancen- und Angebotsmanagement
Projektmanagement & ZeiterfassungNicht enthaltenAb ERP Dienstleistung, inkl. Leistungsnachweis
Onlineshop-/Marktplatz-AnbindungNicht enthaltenAb ERP Handel: Shopware, WooCommerce, Shopify, Amazon, eBay, kaufland.de
API-ZugriffÜber App Store und Schnittstellen zu DrittsystemenOffene REST-API ab ERP Dienstleistung

Kurz zusammengefasst:
Bei der reinen Buchhaltung liegen beide nah beieinander — der Unterschied entsteht bei Warenwirtschaft, CRM und Projektmanagement. Diese Bereiche deckt nur weclapp ab, dafür startet Lexware Office deutlich günstiger.

Lexware Office im Detail

Wer tiefer in die einzelnen Pakete einsteigen will:

PaketPreisKernfunktionenGeeignet für
S3,45 €/Monat
(regulär 6,90 €)
GoBD-Belegarchiv
Belegscanner per App
offene Posten
Banking-Schnittstelle
automatische USt-Prognose
Steuerberater-Zugang
Vorbereitende Buchhaltung,
reine Belegablage
M5,95 €/Monat
(regulär 11,90 €)
Alles aus S, plus:
Rechnungen
Angebote
Lieferscheine
Auftragsbestätigungen erstellen & versenden
automatisches Mahnwesen
alle, die selbst Rechnungen stellen
L9,95 €/Monat
(regulär 19,90 €)
Alles aus M, plus:
USt-Voranmeldung per ELSTER,
EÜR
GuV
Planzahlen & Controlling
alle, die die komplette laufende Buchhaltung im System wollen
XL14,95 €/Monat
(regulär 29,90 €)
Alles aus L, plus:
Abo-Rechnungen
Sonderrechnungstypen (Abschlag, englisch, EU)
xRechnung
Umsatzstatistiken
erweiterter Kundenmanager
alle, die Sonderrechnungstypen abdecken müssen und ein erweitertes Kundenmanagement wollen

weclapp im Detail

Und die weclapp-Pakete im Einzelnen:

PaketPreis
(pro Nutzer/Monat)
KernfunktionenGeeignet für
ERP Starter39 €
(nur monatlich buchbar, nicht mit anderen Paketen kombinierbar)
Kontaktmanagement,
Angebote & Rechnungen,
Aufgaben & Kalender,
Fibu & Banking,
Berichtswesen,
E-Rechnung
kleine Teams, die von reiner Rechnungsstellung zu mehr Struktur wechseln
ERP Dienstleistung86 € bei Jahreszahlung (95 € monatlich)Alles aus ERP Starter, plus:
CRM mit Kunden- & Kontaktmanagement,
Chancen/Angebot/Auftragsabwicklung,
Projektmanagement inkl. Leistungsnachweis,
Zeiterfassung,
API-Zugriff
Consulting, Agenturen, IT-Dienstleister
ERP Handel163 € bei Jahreszahlung (179 € monatlich)Alles aus ERP Dienstleistung, plus:
Warenwirtschaft,
Disposition & Einkauf,
Lagerverwaltung inkl. mobiler App,
Serien-/Chargennummern,
Produktion,
Shop-/Marktplatz-Anbindung
Handel, Produktion, E-Commerce
ERP Enterpriseindividuell
(ab 10 Lizenzen)
Alles aus ERP Handel, plus:
Customizing und Sonderkonditionen für Mehrinstanzen
größere Teams mit besonderen Anforderungen

Wann reicht Lexware Office, wann lohnt sich weclapp?

Lexware Office reicht aus, wenn:

  • Sie hauptsächlich Rechnungen stellen und Ihre Buchhaltung führen
  • Sie keine Warenwirtschaft im selben System brauchen
  • Vertrieb und Kundenverwaltung woanders stattfinden oder noch nicht formalisiert sind
  • Ein bis wenige Personen im System arbeiten

weclapp wird relevant, wenn:

  • Sie Waren einkaufen, lagern und verkaufen und das mit der Buchhaltung verknüpfen wollen
  • Vertrieb, Angebote und Kundenhistorie zentral abgebildet werden sollen
  • Mehrere Teams — Buchhaltung, Vertrieb, Projekte, Support — auf derselben Datenbasis arbeiten
  • Ein Onlineshop oder Marktplatz angebunden werden soll

Fazit

Lexware Office und weclapp konkurrieren nicht um dieselben Kunden. Wer reine Buchhaltung und Rechnungsstellung braucht, ist mit Lexware Office günstiger und schneller startklar. Sobald Warenwirtschaft, CRM oder mehrere Teams ins Spiel kommen, wird weclapp zur passenderen Wahl; und wächst mit, ohne dass ein Systemwechsel nötig wird.

Lexware mobile aktivieren: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Lexware mobile aktivieren: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Viele Lexware-Kunden sind überrascht, wenn sie hören, dass ihre On-Premise-Software auch mobil nutzbar ist. Kein Zusatzvertrag, keine separate Software – Lexware mobile ist bereits Teil Ihrer Lizenz und wartet nur darauf, aktiviert zu werden.

Die Einrichtung dauert wenige Minuten. Kein IT-Support nötig. Hier die Schritte im Detail.

Voraussetzung: Das passende Lexware-Programm

Lexware mobile funktioniert nicht mit jeder Lexware-Version. Unterstützt werden aktuell:

  • Lexware faktura+auftrag / plus
  • Lexware warenwirtschaft pro / premium
  • Lexware financial office / plus / pro / premium
  • Lexware financial office plus / premium handwerk
  • Lexware handwerk plus / premium
  • Lexware business plus / pro

Sie brauchen außerdem ein internetfähiges Gerät. Das kann der Bürorechner sein, aber eben auch ein Smartphone, Tablet oder Laptop.

Schritt 1: Anmeldung im Lexware Service Center

Ohne Haufe-Lexware-Benutzerkonto geht nichts. Falls Sie sich noch nie im Lexware Service Center angemeldet haben, holen Sie das bitte zuerst nach. Diese Zugangsdaten nutzen Sie später auch für den Login bei Lexware mobile selbst.

Haben Sie schon ein Konto (zum Beispiel für Updates oder den Shop), können Sie diesen Schritt überspringen.

Schritt 2: Synchronisation im Programm starten

Öffnen Sie Ihr Lexware-Programm und gehen Sie in der Symbolleiste auf Lexware mobile → Daten synchronisieren. Das Programm fragt Sie, ob Sie dem Auftragsverarbeitungsvertrag zu Lexware mobile zustimmen. Bestätigen Sie das und klicken Sie auf „Weiter“.

Dieser Schritt überträgt Ihre bestehenden Kunden-, Lieferanten-, Artikel- und Belegdaten einmalig in die Cloud, damit sie mobil abrufbar sind. Je nach Datenmenge kann das ein paar Minuten dauern: ein guter Moment für einen Kaffee.

Schritt 3: Login auf dem mobilen Gerät

Jetzt öffnen Sie auf dem Smartphone, Tablet oder Laptop einfach den Browser und rufen start.lexware.de auf. Melden Sie sich mit denselben Zugangsdaten an, die Sie in Schritt 1 verwendet haben.

Fertig!

Sie sehen ab sofort Ihre Kunden-, Artikel- und Belegdaten, egal wo Sie gerade sind.

Ein Detail, das oft übersehen wird: Die Daten synchronisieren sich automatisch in beide Richtungen. Was Sie im Büro ändern, erscheint mobil. Was Sie mobil ändern oder neu erfassen, landet zurück im Lexware-Programm. Sie müssen also nichts manuell abgleichen.

Systemvoraussetzungen im Überblick

Nicht jedes Gerät stellt Lexware mobile optimal dar.

Zur Orientierung:

  • Smartphone: iOS 16 mit Safari oder Android 14.0 mit Chrome (jeweils oder höher), Mindestauflösung 1280 × 720.
  • Tablet: gleiche Betriebssystem-Anforderungen wie beim Smartphone, Mindestauflösung 1280 × 800. Für Tablets gibt es eine optimierte klassische Ansicht, die sich bei Bedarf auf die mobile Ansicht umschalten lässt.
  • Laptop/PC: läuft auf allen gängigen aktuellen Browsern (Edge, Firefox, Chrome, Safari), ab Windows 10 beziehungsweise macOS 13.

Bei älteren Geräten oder ungewöhnlichen Bildschirmgrößen kann es zu Darstellungsproblemen kommen. Eine hundertprozentige Abdeckung aller Geräte gibt es nicht. Wer regelmäßig mobil arbeitet, sollte das bei der nächsten Geräteanschaffung im Hinterkopf behalten.

Häufige Stolperstellen bei der Aktivierung

Zugangsdaten funktionieren nicht
Prüfen Sie, ob Sie wirklich Ihr Haufe-Lexware-Konto verwenden – nicht ein separates Konto für Online-Banking oder ELSTER.

Daten erscheinen nicht mobil
Meist liegt es daran, dass Schritt 2 (Synchronisation) noch nicht abgeschlossen wurde oder das automatische Synchronisationsintervall zu lang eingestellt ist. In den Pro- und Premium-Versionen lässt sich das Intervall über „Lexware mobile → Einstellungen“ anpassen.

Zu wenige Lizenzen
Die Anzahl der Lexware-mobile-Lizenzen hängt an Ihrer Programmversion: Einzelplatz erhält eine Lizenz, Pro drei, Premium fünf. Reicht das für Ihr Team nicht aus, hilft nur ein Versions-Upgrade.

Und wenn Sie noch unsicher sind?

Was Lexware mobile im Alltag konkret bringt und wo die Grenzen liegen, lesen Sie in unserem Grundlagenartikel Lexware mobile: Ihre On-Premise-Software wird mobil.

Wenn die Aktivierung trotzdem nicht klappt oder Ihre Version die Voraussetzungen nicht erfüllt: Rufen Sie uns gerne an. Wir schauen uns das gemeinsam an.

Rechnerwechsel mit Lexware: Schritt für Schritt zum neuen PC

Rechnerwechsel mit Lexware: Schritt für Schritt zum neuen PC

Ein neuer Rechner steht an, und Lexware soll mit umziehen, ohne dass Firmendaten, Formulare oder die Lizenz verloren gehen. Diese Anleitung zeigt, was vorher gesichert werden muss und wie die Übertragung in der Praxis abläuft.

Welcher Menüpfad für Ihr Programm gilt

Lexware nutzt nicht überall denselben Weg zur Sicherung. Bevor Sie loslegen, prüfen Sie kurz, welche Variante bei Ihnen zutrifft:

  • Lexware Standard sowie Lexware plus/professional/premium mit SQL-Anywhere-Datenbank
    Der Weg führt über Datei → Rechnerwechsel → Datenbestand sichern (bzw. später einspielen).
  • Lexware plus/professional/premium mit PostgreSQL-Datenbank (kann bei neueren Installationen ab Version 2026 der Fall sein):
    Der Weg führt über Datei → Datensicherung → Sicherung, das öffnet die Datensicherungszentrale. Das ist hier kein „einfacher“ Backup-Umweg, sondern bei PostgreSQL der korrekte und einzige Weg für den Rechnerwechsel, inklusive Lizenzübertragung.
  • Lexware anlagenverwaltung, kassenbuch und lohnauskunft
    Diese Programme haben keinen eigenen Rechnerwechsel-Assistenten. Hier geht es ebenfalls über Datei → Datensicherung → Sicherung bzw. Rücksicherung.

Bei plus, professional und premium lässt sich die verwendete Datenbank so feststellen: Menü „?“ → Info… → Details anklicken. In der Liste der Programmmodule zeigt die letzte Zeile entweder „SQL Anywhere“ oder „PostgreSQL“ an.

Was Sie vor dem Wechsel sichern müssen

  1. Kompletten Datenbestand sichern
    Bei SQL-Anywhere-Programmen (Standard sowie plus/professional/premium mit SQL Anywhere): Datei → Rechnerwechsel → Datenbestand sichern. Bei PostgreSQL-Programmen: Datei → Datensicherung → Sicherung, dort „Neue Sicherung“ und „Gesamtsicherung“ wählen. Bei anlagenverwaltung, kassenbuch und lohnauskunft: Datei → Datensicherung → Sicherung. In allen Fällen werden automatisch alle Firmen mit allen Bewegungsdaten gesichert – eine Auswahl einzelner Mandanten ist beim Rechnerwechsel nicht möglich.
  2. Formulare und Zusatzdaten mitnehmen
    Der Assistent bietet an, eigene Rechnungs- und Auftragsformulare, Dokumente, Datanorm-Daten oder ein ELSTER-Zertifikat automatisch mit in die Sicherung aufzunehmen. Setzen Sie hier die passenden Haken, sonst fehlen diese Daten auf dem neuen Rechner.
  3. Seriennummer notieren
    Sie finden sie über das Menü „?“ → Info, auf dem Seriennummernzertifikat oder in der E-Mail zur Downloadversion. Sie wird bei der Installation auf dem neuen Rechner benötigt.
  4. Sicherung auf externes Medium legen
    Speichern Sie die Sicherung auf einem USB-Stick oder Netzlaufwerk, nicht auf derselben Festplatte wie die aktive Datenbank.

Schritt für Schritt zum neuen Rechner

  1. Melden Sie sich von allen Programmen ab und erstellen Sie die Datensicherung über den für Ihr Programm passenden Menüpfad (siehe oben). Prüfen Sie in der Zusammenfassung, ob Fehlermeldungen in roter Schrift erscheinen.
  2. Übertragen Sie den Sicherungsordner auf den neuen Rechner, etwa per USB-Stick.
  3. Installieren Sie auf dem neuen Rechner die aktuelle Jahresversion. Prüfen Sie vorher die Systemvoraussetzungen (Windows 10/11, mindestens 4 GB RAM, rund 100 GB freier Festplattenspeicher, Internetverbindung für die Produktaktivierung). Behalten Sie den vorgeschlagenen Standard-Speicherort bei.
  4. Starten Sie das Programm und rufen Sie die Rücksicherung auf. Bei SQL-Anywhere-Programmen wählen Sie in der Startauswahl „Rechnerwechsel – Datenbestand einspielen“ (alternativ Datei → Rechnerwechsel → Datenbestand einspielen). Bei PostgreSQL-Programmen gehen Sie erneut über Datei → Datensicherung → Sicherung und klicken dort auf „Datensicherung einspielen“. Bei anlagenverwaltung, kassenbuch und lohnauskunft nutzen Sie Datei → Datensicherung → Rücksicherung.
  5. Wählen Sie die Sicherungsdatei aus. Bei SQL-Anywhere-Programmen ist es eine ZIP-Datei, deren Name mit „(RW)“ beginnt, bei PostgreSQL-Programmen mit „LxOffice“. Starten Sie die Rücksicherung und prüfen Sie erneut die Zusammenfassung auf Fehler.
  6. Starten Sie das Programm neu. Sie werden gefragt, ob die Lizenz auf diesen Rechner übertragen werden soll. Bestätigen Sie mit „Ja“. Ab diesem Moment lässt sich Lexware auf dem alten Rechner nicht mehr nutzen.
  7. Prüfen Sie auf dem neuen Rechner, ob alle Firmen mit ihren Daten vollständig vorhanden sind.
  8. Deinstallieren Sie Lexware erst danach auf dem alten Rechner, über die Windows-Systemsteuerung (appwiz.cpl).

Häufige Fehlerquellen

Formulare vergessen

Wird beim Sichern die Option für eigene Formulare nicht angehakt, fehlen individuell angepasste Rechnungs- oder Auftragsvorlagen auf dem neuen Rechner.

Formulare aus falscher Version zurückgesichert

Bei einigen Produktlinien (etwa Lexware plus) sollten Formulare beim Rücksichern nur übernommen werden, wenn auf dem neuen Rechner exakt dieselbe Jahresversion installiert ist. Sonst überschreiben ältere Formulare die aktuellen, was zu Funktionsstörungen führen kann.

Falscher Menüpfad wegen falscher Datenbank-Annahme

Wer bei plus, professional oder premium den Rechnerwechsel-Menüpunkt sucht, obwohl im Hintergrund PostgreSQL läuft, findet ihn nicht – dort führt der Weg über Datei → Datensicherung → Sicherung statt über Datei → Rechnerwechsel. Die Prüfung über „?“ → Info → Details vorab spart hier Zeit.

Lizenzübertragung übersehen

Ohne die Bestätigung „Lizenz auf diesen PC übertragen“ bleibt die neue Installation unaktiviert – gleichzeitig ist das der Moment, ab dem der alte Rechner nicht mehr funktioniert. Das überrascht viele, ist aber so vorgesehen.

Rechnerwechsel mit Versions-Upgrade verwechselt

Ein Umstieg von Lexware Standard/Basis auf pro oder premium ist derzeit nur eingeschränkt möglich, weil die neuen Programmlinien seit dem 01.01.2026 eine andere Datenbankstruktur nutzen. Eine automatische Datenübernahme ist voraussichtlich erst ab Ende 2026 möglich. Wer nur den Rechner wechselt und dieselbe Produktlinie behält, ist davon nicht betroffen.

Wenn etwas schiefläuft

Zeigt die Zusammenfassung nach Sicherung oder Rücksicherung eine Fehlermeldung, lässt sich über die Schaltfläche „Informationen…“ nachlesen, was genau nicht funktioniert hat. Startet das Programm nach einem Fehler gar nicht mehr, ist bei einigen Produkten eine manuelle Sicherung auf Dateiebene möglich – das sollte aber nur mit Unterstützung durchgeführt werden, da dabei Programmverzeichnisse direkt bearbeitet werden. Bei einer PostgreSQL-Datenbank ist eine manuelle Rücksicherung technisch nicht möglich; hier bleibt nur der Weg über den Support.

Wenn Sie sich beim Rechnerwechsel nicht sicher sind oder eine Sicherung fehlschlägt, lohnt sich ein Blick von außen, bevor am alten Rechner etwas verändert wird. Wir unterstützen dabei, wenn Sie nicht weiterkommen.

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