Wenn der Rechner streikt: Datensicherung bei Lexware

Wenn der Rechner streikt: Datensicherung bei Lexware

Der 10. eines Monats ist für viele Unternehmen ein fester Termin. Die Umsatzsteuervoranmeldung muss ans Finanzamt raus. Genau an diesem Morgen bleibt der Bildschirm in der Buchhaltung schwarz. Die Festplatte hat sich verabschiedet. Bis zur Frist bleiben noch vier Stunden, und niemand weiß genau, wann das letzte Backup entstanden ist.

Solche Momente passieren nicht nur zum Monatsersten. Offene Rechnungen, die Lohnabrechnung zum 25., ein ELSTER-Termin, ein Mahnlauf, der raus muss: Bei Lexware hängen ständig Fristen an den Daten auf dem Rechner. Ein Systemausfall wird damit nicht nur zum IT-Problem, sondern sofort zum betriebswirtschaftlichen.

Kein Backup ohne Ihr Zutun

Lexware läuft als Desktop-Software direkt auf dem eigenen Rechner oder Server im Haus, nicht in der Cloud. Eine Sicherung entsteht deshalb nicht von selbst im Hintergrund. Seit einem Update im Jahr 2018 bringen alle aktuellen Lexware-Programme zwar eine eingebaute Funktion für zeitgesteuerte, automatische Sicherungen mit. Aber automatisch heißt hier nicht von Werk aus aktiv: Diese Funktion muss einmal eingerichtet werden, sonst bleibt sie ungenutzt.

Lexware bietet zusätzlich den kostenpflichtigen Dienst „Lexware datensicherung online“ an. Dabei wird eine verschlüsselte Kopie der Daten in ein zertifiziertes Rechenzentrum übertragen. Wichtig zu wissen: Die eingebaute automatische Sicherung kann diese Online-Ablage nicht selbst auslösen. Wer den Online-Dienst nutzen will, muss ihn separat aktivieren und die Sicherung darüber laufen lassen.

So sichern Sie Ihre Daten Schritt für Schritt

Die zeitgesteuerte Sicherung lässt sich über den Menüpunkt „Datei – Datensicherung – Regelmäßige Sicherung…“ einrichten. Bei einer Server-/Client-Installation funktioniert das von jedem Client aus, die Sicherung selbst läuft aber immer über den Server.

  1. Regionaleinstellungen prüfen
    Am Server müssen unter „Systemsteuerung – Region – Verwaltung“ die deutschen Regionaleinstellungen für das Systemkonto hinterlegt sein. Ohne diese Einstellung startet die automatische Sicherung nicht zuverlässig.
  2. Assistent öffnen
    Über „Datei – Datensicherung – Regelmäßige Sicherung…“ den siebenstufigen Einrichtungsassistenten starten.
  3. Rhythmus und Uhrzeit festlegen
    Sicherungsintervall wählen und die Uhrzeit hinterlegen. Zeiten zwischen 8 und 17 Uhr lösen eine Warnung aus, weil dann in der Regel noch gearbeitet wird.
  4. Ablageort bestimmen
    Speicherort auswählen, etwa ein Netzlaufwerk. Bei einem Netzwerkpfad müssen Benutzername und Passwort im Format „Rechnername\Benutzername“ hinterlegt und der Zugriff getestet werden.
  5. Umfang und Benachrichtigung einstellen
    Festlegen, welche Bereiche mitgesichert werden, und die Art der Erfolgsmeldung wählen.
  6. Einrichtung bestätigen
    Mit „OK“ abschließen. Die Sicherung läuft ab jetzt über die Aufgabenplanung des Servers.

Wichtig: Der Server muss zum Sicherungszeitpunkt eingeschaltet sein, und das Programm darf auf keinem Client geöffnet sein. Es entstehen ausschließlich Gesamtsicherungen aller Mandanten, keine Einzelsicherungen. Den Sicherungsverlauf sehen Sie jederzeit unter „Datei – Datensicherung – Sicherungsverlauf…“.

Die 3-2-1-Regel als Fahrplan

Für die Praxis hat sich eine einfache Faustregel bewährt: die 3-2-1-Regel. Drei Kopien der Daten. Auf zwei unterschiedlichen Speichermedien. Eine davon außerhalb des Firmengebäudes.

Für Lexware-Anwender heißt das: Das Original liegt auf dem Server. Eine zweite Kopie läuft über die eben eingerichtete automatische Sicherung auf ein Netzlaufwerk oder eine externe Festplatte im Haus. Eine dritte Kopie landet extern, etwa über die Lexware-Online-Sicherung oder eine Festplatte, die abends mit nach Hause geht.

Ein Punkt wird gern übersehen: Ein Backup ist erst dann eines, wenn die Rücksicherung schon einmal getestet wurde. Eine Sicherungsdatei, die sich im Ernstfall nicht einspielen lässt, ist am Ende der Kette wertlos.

Wenn es doch passiert: Ruhe bewahren, richtig handeln

Ist der Ernstfall eingetreten, zählt vor allem eines: nichts überstürzen. Der betroffene Rechner oder Server sollte zunächst nicht weiter benutzt werden, damit keine Daten überschrieben werden. Danach wird das letzte verfügbare Backup identifiziert und geprüft, wie aktuell es tatsächlich ist.

Bei der Rücksicherung muss das Zielprogramm in derselben oder einer neueren Version vorliegen wie beim Erstellen der Sicherung. Die DateinaIst der Ernstfall eingetreten, zählt vor allem eines: nichts überstürzen. Der betroffene Rechner oder Server sollte zunächst nicht weiter benutzt werden, damit keine Daten überschrieben werden. Danach wird das letzte verfügbare Backup identifiziert und geprüft, wie aktuell es tatsächlich ist.

Bei der Rücksicherung muss das Zielprogramm in derselben oder einer neueren Version vorliegen wie beim Erstellen der Sicherung. Welche Datenbank im Hintergrund läuft, lässt sich über „?“ – „Info…“ – „Details“ in der Liste der Programmmodule nachsehen. Das ist relevant, weil sich die genauen Schritte zur Rücksicherung je nach Version leicht unterscheiden können. Ein Griff zur falschen Anleitung kostet hier wertvolle Zeit, im schlimmsten Fall weitere Daten.

Der Wartungsvertrag als Absicherung

Genau an diesem Punkt zahlt sich ein Wartungsvertrag aus. Wir kennen Ihr System und wissen, welche Lexware-Version bei Ihnen läuft. Im Ernstfall sparen Sie sich damit die Suche nach der richtigen Anleitung und das Risiko, sich beim Ausprobieren selbst im Weg zu stehen.

Noch besser ist es, gar nicht erst in diese Lage zu kommen. Wir richten die automatische Sicherung von Anfang an so ein, dass sie im Hintergrund läuft: passender Rhythmus, externer Speicherort nach der 3-2-1-Regel, regelmäßiger Rücksicherungstest.

Kleiner Tipp zum Schluss: Tragen Sie sich einen festen Termin ein, an dem Sie einmal im Quartal testweise eine Rücksicherung durchführen. Nicht auf dem Echtsystem, versteht sich. Der Aufwand liegt bei zehn Minuten. Der Unterschied im Ernstfall bei Stunden, manchmal Tagen.

Lexware mobile aktivieren: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Lexware mobile aktivieren: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Viele Lexware-Kunden sind überrascht, wenn sie hören, dass ihre On-Premise-Software auch mobil nutzbar ist. Kein Zusatzvertrag, keine separate Software – Lexware mobile ist bereits Teil Ihrer Lizenz und wartet nur darauf, aktiviert zu werden.

Die Einrichtung dauert wenige Minuten. Kein IT-Support nötig. Hier die Schritte im Detail.

Voraussetzung: Das passende Lexware-Programm

Lexware mobile funktioniert nicht mit jeder Lexware-Version. Unterstützt werden aktuell:

  • Lexware faktura+auftrag / plus
  • Lexware warenwirtschaft pro / premium
  • Lexware financial office / plus / pro / premium
  • Lexware financial office plus / premium handwerk
  • Lexware handwerk plus / premium
  • Lexware business plus / pro

Sie brauchen außerdem ein internetfähiges Gerät. Das kann der Bürorechner sein, aber eben auch ein Smartphone, Tablet oder Laptop.

Schritt 1: Anmeldung im Lexware Service Center

Ohne Haufe-Lexware-Benutzerkonto geht nichts. Falls Sie sich noch nie im Lexware Service Center angemeldet haben, holen Sie das bitte zuerst nach. Diese Zugangsdaten nutzen Sie später auch für den Login bei Lexware mobile selbst.

Haben Sie schon ein Konto (zum Beispiel für Updates oder den Shop), können Sie diesen Schritt überspringen.

Schritt 2: Synchronisation im Programm starten

Öffnen Sie Ihr Lexware-Programm und gehen Sie in der Symbolleiste auf Lexware mobile → Daten synchronisieren. Das Programm fragt Sie, ob Sie dem Auftragsverarbeitungsvertrag zu Lexware mobile zustimmen. Bestätigen Sie das und klicken Sie auf „Weiter“.

Dieser Schritt überträgt Ihre bestehenden Kunden-, Lieferanten-, Artikel- und Belegdaten einmalig in die Cloud, damit sie mobil abrufbar sind. Je nach Datenmenge kann das ein paar Minuten dauern: ein guter Moment für einen Kaffee.

Schritt 3: Login auf dem mobilen Gerät

Jetzt öffnen Sie auf dem Smartphone, Tablet oder Laptop einfach den Browser und rufen start.lexware.de auf. Melden Sie sich mit denselben Zugangsdaten an, die Sie in Schritt 1 verwendet haben.

Fertig!

Sie sehen ab sofort Ihre Kunden-, Artikel- und Belegdaten, egal wo Sie gerade sind.

Ein Detail, das oft übersehen wird: Die Daten synchronisieren sich automatisch in beide Richtungen. Was Sie im Büro ändern, erscheint mobil. Was Sie mobil ändern oder neu erfassen, landet zurück im Lexware-Programm. Sie müssen also nichts manuell abgleichen.

Systemvoraussetzungen im Überblick

Nicht jedes Gerät stellt Lexware mobile optimal dar.

Zur Orientierung:

  • Smartphone: iOS 16 mit Safari oder Android 14.0 mit Chrome (jeweils oder höher), Mindestauflösung 1280 × 720.
  • Tablet: gleiche Betriebssystem-Anforderungen wie beim Smartphone, Mindestauflösung 1280 × 800. Für Tablets gibt es eine optimierte klassische Ansicht, die sich bei Bedarf auf die mobile Ansicht umschalten lässt.
  • Laptop/PC: läuft auf allen gängigen aktuellen Browsern (Edge, Firefox, Chrome, Safari), ab Windows 10 beziehungsweise macOS 13.

Bei älteren Geräten oder ungewöhnlichen Bildschirmgrößen kann es zu Darstellungsproblemen kommen. Eine hundertprozentige Abdeckung aller Geräte gibt es nicht. Wer regelmäßig mobil arbeitet, sollte das bei der nächsten Geräteanschaffung im Hinterkopf behalten.

Häufige Stolperstellen bei der Aktivierung

Zugangsdaten funktionieren nicht
Prüfen Sie, ob Sie wirklich Ihr Haufe-Lexware-Konto verwenden – nicht ein separates Konto für Online-Banking oder ELSTER.

Daten erscheinen nicht mobil
Meist liegt es daran, dass Schritt 2 (Synchronisation) noch nicht abgeschlossen wurde oder das automatische Synchronisationsintervall zu lang eingestellt ist. In den Pro- und Premium-Versionen lässt sich das Intervall über „Lexware mobile → Einstellungen“ anpassen.

Zu wenige Lizenzen
Die Anzahl der Lexware-mobile-Lizenzen hängt an Ihrer Programmversion: Einzelplatz erhält eine Lizenz, Pro drei, Premium fünf. Reicht das für Ihr Team nicht aus, hilft nur ein Versions-Upgrade.

Und wenn Sie noch unsicher sind?

Was Lexware mobile im Alltag konkret bringt und wo die Grenzen liegen, lesen Sie in unserem Grundlagenartikel Lexware mobile: Ihre On-Premise-Software wird mobil.

Wenn die Aktivierung trotzdem nicht klappt oder Ihre Version die Voraussetzungen nicht erfüllt: Rufen Sie uns gerne an. Wir schauen uns das gemeinsam an.

FAQ: eRechnungen und revisionssichere Archivierung

FAQ: eRechnungen und revisionssichere Archivierung

Willkommen in unserem FAQ-Bereich zur eRechnung und revisionssicheren Archivierung.

Wir erhalten oft Fragen zur eRechnungspflicht und möchten Ihnen hier klare Antworten bieten, damit Sie sich besser orientieren können.

Keine Sorge, auch wenn die Umstellung komplex wirkt: Mit Tools wie Lexware, Lexware office (lexoffice) und d.velop sind Sie bestens auf die Anforderungen vorbereitet.

Wir erhalten oft Fragen zur eRechnungspflicht und möchten Ihnen hier klare Antworten bieten, damit Sie sich besser orientieren können.

Keine Sorge, auch wenn die Umstellung komplex wirkt: Mit Tools wie Lexware, Lexware Office (lexoffice) und ecoDMS sind Sie bestens auf die Anforderungen vorbereitet.

Sollten Sie hier nicht fündig werden, erreichen Sie uns jederzeit unter info@prem-tec.de. Wir beantworten gern Ihre Fragen!

Was ist der Unterschied zwischen Lexware und Lexware office (lexoffice)? Können beide Programme eRechnungen verarbeiten?

Lexware und Lexware office (lexoffice) sind beides Programm-Varianten aus dem Haufe-Konzern. Während Lexware auf dem Computer installiert wird, steht Lexware office (lexoffice) ausschließlich in der Cloud – also über den Browser – zur Verfügung.

Ob Ihr Lexware oder Lexware office (lexoffice) die eRechnungen unterstützt, entnehmen Sie bitte dieser Tabelle.

Um eRechnungen für mehrere Unternehmen in Lexware verarbeiten zu können, richten Sie einfach mehrere Mandanten ein. Bei Lexware Office (lexoffice) benötigen Sie für jedes Unternehmen einen eigenen Login mit einer gesonderten E-Mail-Adresse.

Anders als Lexware, ist Lexware Office (lexoffice) speziell auf die Bedürfnisse von Einsteigern ausgelegt. Sie können daher viel im Programm selbst erledigen. Wenn Sie sich unsicher fühlen, empfehlen wir jedoch immer einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Lexware Office (lexoffice) bietet dazu auch einen Service zur Vermittlung von Steuerberatern an.

Aktuell sind noch keine Bußgelder bekannt. Das Finanzamt wird voraussichtlich im Zusammenhang mit der GoBD Strafen verhängen oder die Buchführung verwerfen, da die Vorgaben nicht erfüllt werden.

Die eRechnung gilt ausschließlich in Deutschland. Ausländische Dienstleister und Lieferanten unterliegen den Regularien im Heimatland und sind damit nicht verpflichtet, eRechnungen zu empfangen oder zu versenden.

Nein! eRechnungen gelten ausschließlich für Geschäftskunden. Privatkunden sind davon nicht betroffen.

Für Beträge unter 250 Euro sind eRechnungen nicht verpflichtend, es sei denn, beide Parteien haben dies explizit vereinbart.

Ja, ein Dokumentenmanagementsystem ist eine sehr gute Variante, eRechnungen revisionssicher zu archivieren. Weitere Informationen dazu finden Sie im Blogbeitrag Revisionssichere Archivierung: Mehr als nur Dokumente aufbewahren.

Hier muss zwischen öffentlichen und privaten Institutionen unterschieden werden.

Öffentliche Institutionen müssen sich mit den Landesbehörden abstimmen. Im Lexware-Kontext gibt es aber kaum Sonderfälle. Ggf. kommen auch Vereinslösungen infrage. Das betrachten wir gern mit Ihnen in einem individuellen Gespräch. Sie können sich dafür gern einen Termin mit uns buchen.

Entsprechend der GoBD sind alle Rechnungen archivierungspflichtig – egal ob PDF, Papier oder eRechnung. Zusätzlich wird empfohlen, auch Lieferscheine und Bestellungen aufzubewahren – GoBD oder Abgabenordnung geben da schon seit Jahren die Vorgaben.

ZUGFeRD ist ein spezieller Versandweg für eRechnungen. Diese Möglichkeit ist in Lexware bereits vorhanden und muss lediglich im Kunden aktiviert werden.

Das lässt sich pauschal schwer sagen. Unsere Rechnungsdateien haben eine ungefähre Größe von 80 bis 100 kB. Bei einem Speichervolumen von 5 GB (z. B. mit der Lexware archivierung) können Sie also bis zu 50.000 Rechnungen archivieren.

Möchten Sie weitere Dokumente archivieren oder Ihr gesamtes Dokumentenmanagement automatisieren, empfehlen wir eher die Lösung von ecoDMS. Hier gibt es kein festes Datenlimit, da die Archivierung auf Ihrer eigenen Infrastruktur läuft.

Ja. Auch Online-Shops müssen für die eRechnung fit gemacht werden, da es hier keine Sonderregelungen gibt.

Sie sind nicht verpflichtet, aber es wird empfohlen, um den Abrechnungsprozess nicht unnötig zu verzögern.

Für komplexe Rechnungsprozesse, bei denen mehrere Nutzer involviert sind, empfehlen wir ecoDMS mit dem optionalen WORKZ Add-on. Damit lassen sich Freigabeprozesse automatisieren und Dokumente gezielt an andere Unternehmensbereiche weiterleiten.

Für komplexe Rechnungsprozesse, bei denen mehrere Nutzer involviert sind, empfehlen wir das Dokumentenmanagementsystem von d.velop. Darin lassen sich beispielsweise automatisierte Rechnungsfreigaben oder auch die Weitergabe in andere Unternehmensbereiche abbilden.

Revisionssichere Archivierung bedeutet, dass digitale Dokumente so gespeichert werden, dass sie unveränderbar, nachvollziehbar und vollständig sind, um rechtlichen Anforderungen wie den GoBD, HGB und DSGVO zu entsprechen. Dies stellt sicher, dass alle Dokumente bei Prüfungen oder Rechtsstreitigkeiten lückenlos nachweisbar sind. Moderne Archivierungslösungen bieten Schutz vor unbefugtem Zugriff, gewährleisten die langfristige Verfügbarkeit und integrieren sich nahtlos in bestehende IT-Strukturen, was die Effizienz im Unternehmen deutlich erhöht.

Sollten Sie ihr nicht fündig werden, erreichen Sie uns jederzeit unter info@prem-tec.de. Wir beantworten gern Ihre Fragen!

Gibt es eine Möglichkeit, Rechnungen in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) zu verwalten?

Ja, ein Dokumentenmanagementsystem ist eine sehr gute Variante eRechungen revisionssicher zu archivieren. Weitere Informationen dazu finden Sie im Blogbeitrag Revisionssichere Archivierung: Mehr als nur Dokumente aufbewahren.

Auch Barbelege müssen digitalisiert und revisionssicher archiviert werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Viele Programme bieten eine Scan- und Importfunktion dafür.

Hier gibt es noch keinen offiziellen Bußgeldkatalog. Aufgrund der engen Verflechtung der unterschiedlichen Gesetze kann davon ausgegangen werden, dass immer eine Begründung gefunden wird, um die Buchhaltung zu verwerfen. Hinzu kommt der Faktor Vorsatz und Fahrlässigkeit, der unter Umständen mit hineinspielt.

In 99 % der Fälle ist das Verwerfen der Buchhaltung durch das Finanzamt immer teurer als eine ordentliche Buchhaltungslösung.

Nein, es ist keine Pflicht. Wir würden es aber allen Kunden empfehlen, zumindest die Geschäftsjahre, die noch nicht vom Finanzamt bestätigt sind, zu importieren.

Entsprechend der GoBD sind alle Rechnungen archivierungspflichtig – egal ob PDF, Papier oder eRechnung. Zusätzlich wird empfohlen auch Lieferscheine und Bestellungen aufzubewahren – GoBD oder Abgabenordnung geben da schon seit Jahren die Vorgaben.

Ja. Wenn Sie eine Rechnung per E-Mail erhalten haben, müssen Sie diese ebenfalls revisionssicher archivieren.

Nein. Sie sind verpflichtet, sowohl die E-Mail mit der Rechnung im Anhang, als auch die Rechnung selbst zu archivieren. Die Archivierung der E-Mail reicht dabei nicht aus.

Das lässt sich pauschal schwer sagen. Unsere Rechnungsdateien haben eine ungefähre Größe von 80 bis 100 kB. Bei einem Speichervolumen von 5 GB (z. B. mit der Lexware archivierung) können Sie also bis zu 50.000 Rechnungen archivieren.

Möchten Sie weitere Dokumente archivieren oder Ihr gesamten Dokumentenmanagement automatisieren, empfehlen wir eher die Lösung von d.velop. Hier steht Ihnen aufgrund der umfangreichen Funktionen wesentlich mehr Speicherkapazität zur Verfügung.

Hier besteht das Trennungsgebot. Eine Software sollte daher entweder mandantenfähig sein oder zumindest eine klare, geprüfte Trennung der Dokumentenbestände ermöglichen. Das hängt stark von Anzahl und Struktur Ihrer Firmen ab – sprechen Sie uns gern an, wir schauen uns das gemeinsam mit Ihnen an.

Ja. Die Archivierungspflicht muss auch bei Systemwechsel sichergestellt werden. Protokollierungen werden dann sehr relevant. Hierzu beraten wir Sie gern individuell. Dazu können Sie ganz bequem einen Termin buchen.

Jain. Während in Lexware Office erstellte Belege gemäß den gesetzlichen Vorgaben archiviert werden, gilt das nicht für importierte Rechnungen. Wird zum Beispiel ein E-Mail-Postfach angebunden, um Rechnungen direkt ins Programm zu laden, erstellt Lexware Office lediglich eine Kopie. Das ist nicht GoBD-konform. Demzufolge benötigen Sie dafür eine zusätzliche Archivierungslösung.

Frau die per Hand Fahrtenbuch ausfüllt Lexware

Anforderungen an ein E-Fahrtenbuch: Neuer BFH-Beschluss und Handlungsempfehlungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 12. Januar 2024 mit einem neuen Beschluss (Az.: VI B 37/23) die Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch bekräftigt. Dieser Beschluss bestätigt ein vorheriges Urteil vom 16. November 2005 und stellt klar, dass eine einfache Datei, die mit einem Computerprogramm erzeugt wurde, in der Regel nicht den Anforderungen an ein Fahrtenbuch genügt.

Wichtige Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch

Ein Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden. Dies bedeutet, dass nachträgliche Veränderungen an den eingetragenen Daten technisch ausgeschlossen oder zumindest in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden müssen. Hier sind die wesentlichen Punkte, die ein elektronisches Fahrtenbuch erfüllen muss:

  1. Unveränderbarkeit der Daten: Es muss technisch sichergestellt sein, dass nachträgliche Änderungen an den Daten nicht möglich sind. Falls Änderungen doch möglich sind, müssen diese vollständig dokumentiert und erkennbar sein.
  2. Transparenz bei Änderungen: Jede nachträgliche Änderung muss in der Datei selbst sichtbar und nachvollziehbar sein. Änderungen dürfen nicht erst durch zusätzliche Abfragen, die nur ein Systemadministrator durchführen kann, erkennbar werden.
  3. Geschlossenheit des Fahrtenbuchs: Ein Fahrtenbuch gilt nur dann als geschlossen, wenn die Finanzverwaltung keine zusätzlichen Unterlagen anfordern muss, um die Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Dies bedeutet, dass alle relevanten Informationen direkt im Fahrtenbuch selbst ersichtlich sein müssen.

Handlungsempfehlungen

Für alle, die ein elektronisches Fahrtenbuch führen müssen, ergeben sich aus diesem Beschluss klare Handlungsempfehlungen:

  • Verwendung geeigneter Software: Nutzen Sie Softwarelösungen, die sicherstellen, dass nachträgliche Änderungen entweder unmöglich sind oder vollständig dokumentiert werden.
  • Regelmäßige Überprüfung: Stellen Sie sicher, dass Ihr elektronisches Fahrtenbuch regelmäßig auf Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen überprüft wird.
  • Schulung und Sensibilisierung: Schulen Sie die zuständigen Mitarbeiter im Umgang mit der Fahrtenbuchsoftware und sensibilisieren Sie sie für die Bedeutung der Dokumentation und Transparenz von Änderungen.

Lexware Fahrtenbuch: Ihre Lösung für ein konformes Fahrtenbuch

Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und Ihr Fahrtenbuch ordnungsgemäß zu führen, empfehlen wir Ihnen die Nutzung von Lexware Fahrtenbuch. Diese Software bietet Ihnen die nötige Sicherheit und Transparenz, die der BFH in seinem Beschluss gefordert hat. Mit Lexware Fahrtenbuch sind Sie auf der sicheren Seite und können sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren.

Quellen:

  • Bundesfinanzhof, Beschluss vom 12. Januar 2024 (Az.: VI B 37/23)
  • Bundesfinanzhof, Urteil vom 16. November 2005 (Az.: VI R 64/04, BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410)
VideoVision GmbH – Unternehmenssoftware von Lexware

VideoVision GmbH – Unternehmenssoftware von Lexware

Die VideoVision GmbH aus Chemnitz ist bekannt für ihre anspruchsvollen branchenübergreifenden Produktionen. Angetrieben von den ständig steigenden Ansprüchen mit der Einbindung von Titeln, Grafiken, Filmtricks und Effekten entwickelte sich das Unternehmen vom reinen Videoproduktionsstudio zum Allrounder.

Von der kreativen Idee, über die Bildgestaltung, Redaktion und Produktionsleitung, Kamerateams, Grafikstudio, Visual-Effekts-Bearbeitung, 2D- und 3D-Animationen, Text- und Sprecherservice, Compositing bis hin zum perfekt visualisierten Endprodukt reicht das Repertoire.

Mit kreativen Ideen, jeder Menge Know-how und dem Sinn für Perfektion setzt das Team die Kundenvisionen in ein Video um. Dabei ist es egal, ob das Endprodukt ein Werbespot, ein Erklärvideo oder eine Prozessvisualisierung sein soll.

Damit der Kreativität keine administrativen Hürden in den Weg gelegt werden, setzt die Geschäftsführung von VideoVision bereits seit 2014 auf die betriebswirtschaftliche Software Lexware financial office pro und nutzt zusätzlich auch unseren Service. So steht der jährliche Besuch der ptc-Veranstaltungen zu den Neuerungen und Tipps von Lexware financial office immer fest im Unternehmenskalender.

Mit der Komplettlösung von Lexware erledigt Geschäftsführer Thomas Höppner einfach die Auftragsbearbeitung mit Angeboten und Rechnungen, die Warenwirtschaft sowie die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Dabei hat er seine Unternehmensdaten stets im Blick. Auch die komplette Anlagenverwaltung mit der Erfassung und dem Management aller betrieblichen Anlagegüter wird mit dem Programm routinemäßig und ohne viel Aufwand erledigt.

VideoVision GmbH – Unternehmenssoftware von Lexware

Das sagt unser Kunde

„Die Entscheidung für Lexware financial office und den Service von ptc hat sich längst ausgezahlt. Ich kann einfach schnell reagieren, mir tagesgenau Berichte ziehen und Auswertungen machen und natürlich alle Daten exportieren. Und ich kann es eben alles zeitoptimiert selbst erledigen. Neben dieser Zeitersparnis überzeugt mich auch besonders die einfache Bedienung des Programms und das Lexware mit der Zeit geht und das Programm ständig weiterentwickelt wird.„

Thomas Höppner, Geschäftsführer, VideoVision GmbH

Bäckerei Weißbach – Server, Telefonanlage und Microsoft 365

Bäckerei Weißbach – Server, Telefonanlage und Microsoft 365

Traditionelles Handwerk und neueste Technologien sind kein Gegensatz. Vielmehr optimieren die digitalen Lösungen das Tagesgeschäft und schaffen somit mehr Zeit für die Leidenschaft an der Handwerkskunst.

Seit 1954 bietet die Bäckerei Weißbach unter dem Motto „Täglich frische, brotvolle Kunst aus Stollberg“ eine breite Palette an Backwaren in mittlerweile sieben Fachgeschäften an. Ergänzt wird das stationäre Angebot saisonal durch einen mobilen Holzbackofen mit Marktstand und Marktverkäufer auf Wochenmärkten.

Ein Online-Shop bietet zudem die Möglichkeit, den weit über die Landesgrenzen bekannten Stollen für die Vorweihnachtszeit nach Hause zu ordern.

Bäckerei Weißbach – Server, Telefonanlage und Microsoft 365

Jan Irmscher (l.) und Frank Wurdinger übernahmen den Traditionsbetrieb 2015 und setzen seitdem auf traditionelle Handwerkskunst gepaart mit digitalen Lösungen. Quelle: Bäckerei Weißbach

Die Herausforderung

Als Frank Wurdinger und Jan Irmscher 2015 den Betrieb übernahmen, ging auch die vorhandene IT-Struktur auf die neuen Geschäftsführer über. Die in die Jahre gekommene Hard- und Software arbeitete nicht mehr zufriedenstellend, sodass sich das Führungsduo schließlich an premium technologies wendete.

Die Anforderungen

Der gemeinsam entwickelte Digitalisierungsfahrplan sollte die Mitarbeiter entlasten und das Backoffice fit für Homeoffice machen.

Unsere Lösung

Dazu war nicht nur ein neuer Server mit VPN nötig, sondern auch die Installation einer Software-Telefonanlage, die mittels App auf dem Handy die Telefonie über die Bürofestnetzanschlussnummer möglich macht. Dank Microsoft 365 können eine Vielzahl an Dokumenten nun ganz bequem mobil eingesehen und bearbeitet werden. Zudem installierten wir im Backoffice neue Arbeitsplätze, die dank Dockingstationen im Handumdrehen in mobile Arbeitsplätze umgewandelt werden können. Alle Maßnahmen wurden dabei im laufenden Betrieb umgesetzt.

Der ursprüngliche Onlineshop generierte zwar gute Umsätze, jedoch war es aufwändig Artikel anzulegen und die Bestellungen händisch in das Rechnungsprogramm zu übertragen. Kurzfristig entschieden sich die Akteure dazu, die für später geplante Anbindung des Shops an die Lexware Warenwirtschaft noch für das Weihnachtsgeschäft umzusetzen. Im Oktober war die Einrichtung abgeschlossen, sodass die Rechnungen aus dem Onlineshop nun automatisch an Lexware übergeben werden.

 

Bäckerei Weißbach – Server, Telefonanlage und Microsoft 365

Das sagt unser Kunde​

„premium technologies begegnete uns stets auf Augenhöhe, nahm unsere Herausforderungen an und beriet uns kompetent zu den optimalen Lösungen für unseren Betrieb. Außerdem erhielten wir viele wertvolle Impulse und Tipps, was technisch möglich ist. Damit sind wir in Zukunft IT-seitig bestens aufgestellt und bereit für neue Projekte.

Durch die Umstellung unseres Servers, die Einrichtung der Telefon-Software und die Optimierungen im Shop sind wir deutlich effizienter geworden. Das Backoffice ist jederzeit erreichbar und wir können Bestellungen nun wesentlich schneller bearbeiten. Ein echter Mehrwert für das Weihnachtsgeschäft. Schließlich wollen wir, dass alle Kunden rechtzeitig ihren Stollen auf dem Tisch haben, auch wenn sie nicht zu uns ins Geschäft kommen können.“

Jan Irmscher, Geschäftsführer, Bäckerei Weißbach

Wie geht’s weiter

Für die kommenden Monate ist zudem die Verzahnung der Telefon-Software mit dem Kundenmanagementsystem geplant, damit Telefongespräche und zugehörige Notizen direkt in den Kundendaten vermerkt werden können. Zudem sollen perspektivisch die Artikeldaten mit dem Warenwirtschaftssystem abgeglichen werden. Das macht eine zusätzlich manuelle Stammdatenpflege im Shop-Backend überflüssig.

Logo Altenburger Tourismus GmbH

Altenburger Tourismus GmbH – Lexware financial office

Die Altenburger Tourismus GmbH entwickelt und bietet seit 1994 einzigartige Führungen und Erlebnistouren, kulinarische Spezialitäten und individuelle Geschenke rund um das Altenburger Land an.

„Dank unseres Lexware financial office können wir die Bereiche Warenwirtschaft, Buchhaltung und Rechnungen in nur einem System abbilden. Dadurch konnten wir unsere Aufwände reduzieren und gleichzeitig Abläufe optimieren und haben jetzt mehr Zeit für unsere Kunden. Als Geschäftsführende Gesellschafterin kann ich jederzeit die wichtigsten Kennzahlen mit nur wenigen Klicks abrufen„, fasst Christine Büring zusammen.

Logo MedizinTechnik Teuchert

Teuchert! Medizintechnik – Lexware warenwirtschaft und IT-Support

„Seit zehn Jahren beliefern wir Kardiologen, Internisten, Allgemein-/Hausärzte sowie Chirurgen und Orthopäden in Sachsen und Ostthüringen mit der entsprechenden Medizintechnik.

Wir nutzen dafür die warenwirtschaft von Lexware. So haben wir sämtliche Daten unserer Kunden, Lieferanten, Artikel und das Belegwesen übersichtlich in einem System gebündelt. Dank der Funktionen zur Lagerverwaltung und die zahlreichen betriebswirtschaftlichen Auswertungsmöglichkeiten haben wir alles im Blick und können schnell auf geänderte Kundenanforderungen reagieren.

Neben Lexware werden wir von premium technologies auch hinsichtlich unserer Microsoft 365-Anwendungen betreut. Wir sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit. Das Team versteht unsere Bedürfnisse und geht individuell darauf ein.„

Sybille Brandt, Teuchert! Medizintechnik

R.A.N.D.-Muzik Schallplatte

R.A.N.D.-Muzik – Hochgradig angepasstes PDF-Formular mit Lexware

Mit dem Siegeszug der CD und später auch der mp3 sagten viele den Schallplatten ihren knisternden Untergang voraus. Doch bereits seit einigen Jahren erlebt der kultige Tonträger ein Revival. DJs, Musikmacher und Vinylliebhaber schwören auf den unverkennbaren Sound. Vinyl-Produzenten verzeichnen daher einen deutlichen Anstieg der Absatzzahlen. Mittlerweile sind Wartezeiten in der Produktion von sechs Monaten an der Tagesordnung.

Die Leipziger R.A.N.D. Muzik GbR gehört zu den letzten deutschen Schallplattenherstellern. Durch Mut, Geduld und Erfindergeist entwickelte sich in den vergangenen 20 Jahren ein etabliertes Presswerk, welches Musikliebhaber:innen rund um den Globus mit Platten versorgt.

R.A.N.D.-Muzik Schallplatte

Quelle: R.A.N.D. MUZIK GbR

Vom Audiosignal bis zum lupenreinen Hörgenuss ist es ein weiter Weg, der nicht nur spezielle Maschinen, sondern vor allem auch Präzision voraussetzt. Dabei ist der komplette Produktionsprozess in Leipzig unter einem Dach vereint: vom Audio Mastering, über Schneidemaschine, Galvanik und Presswerk bis hin zur Cover-Herstellung. Nach dem Motto: „Erlaubt ist, was gefällt (und gut klingt)“ bieten die Leipziger eine große Palette unterschiedlicher Produktvarianten an.

Die Herausforderung

Um Interessenten eine erste Preisindikation für deren individuelle Auflage der nächsten LP zu liefern, setzte R.A.N.D. Muzik lange Zeit einen Konfigurator auf der Firmenwebseite ein. Dieser war jedoch fehleranfällig, da nicht die tagesaktuellen Preislisten abgebildet werden konnten und die generierten Anfragen anschließend von den Mitarbeitern manuell in ein Angebot überführt werden mussten.

Die Anforderung

Gemeinsam wurde daher ein Anforderungskatalog für ein Formular-Handling erstellt. Dieses sollte sowohl bei den Kunden als auch bei den Vertriebsmitarbeitern für mehr Transparenz und Effizienz beim Angebotsprozess sorgen.

Unsere Lösung

Das Ergebnis unseres Projekts ist ein hochgradig angepasstes PDF-Formular. Die jetzt aus Lexware generierte aktuelle Preisliste – die unter anderem momentane Rohstoffpreise, Maschinenbetriebskosten und Fremdleistungen berücksichtigt – wird mithilfe eines speziellen Programms automatisch um ein interaktives Formular ergänzt. Es fragt die individuellen Kundenwünsche (Anzahl der Testpressungen, Auflage, Größe, Hülle, Cover etc.) ab und gibt gleichzeitig eine erste Preisindikation aus.

Der Interessent übersendet das Formular an R.A.N.D. Muzik, wo es direkt zur Angebotserstellung in Lexware eingelesen werden kann. Durch die Einführung des Formulars wurde der Aufwand zur Angebotserstellung wesentlich reduziert.

Im Zuge der Zusammenarbeit führten wir zudem mehrere Lexware-Schulungen durch. „Wir haben dabei sehr viele wertvolle Tipps zur Arbeit mit unseren Anwendungen bekommen. Damit arbeiten wir in vielen Bereichen jetzt effizienter“, resümiert Gunnar Heuschkel.

Das sagt unser Kunde​

„premium technologies hat unsere Herausforderung aufgenommen und eine optimale Lösung für unseren Angebotsprozess geschaffen. Die Kollegen im Vertrieb sind jetzt deutlich flexibler. Da das Formular die Schwankungen in den Rohstoffpreisen in Echtzeit integriert, benötigen wir jetzt deutlich weniger Zeit für die Erstellung der individuellen Angebote.„

Gunnar Heuschkel, Gesellschafter, R.A.N.D. Muzik